Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Informationen zur Minderung von Schäden und Risiken durch Starkregenereignisse erhalten

Um Schäden, die durch Starkregen verursacht werden können, gering zu halten, können Sie Vorsorgemaßnahmen ergreifen. Ein Team aus Fachleuten informiert Sie zur Starkregenvorsorge.

Wichtige Hinweise

Voraussetzungen

Keine

Benötigte Unterlagen

Keine

Zu Beachten

Ihr Grundstück oder Gebäude lässt sich nicht durch eine einzelne Maßnahme vor Starkregen schützen, sondern nur durch sinnvoll kombinierte Schutzvorrichtungen, die die individuelle Lage und Gestalt des Objektes berücksichtigen.

Einige Schutzmaßnahmen, zum Beispiel die Sicherung gegen Rückstau oder die Sicherung gegen unter- und bis zu einem gewissen Grad auch an oberirdisch eintretendem Wasser ins Gebäude, sind für Sie bei Grundstücks- oder Hauseigentum verpflichtend. Fehlen diese, entspricht Ihr Entwässerungssystem nicht dem Hamburgischen Abwassergesetz beziehungsweise den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Versicherungen können dann eine Schadensersatzzahlung zu Recht einschränken oder ganz ablehnen. 

Im Fall von Starkregen und daraus folgenden Überflutungen reicht eine Wohngebäudeversicherung nicht aus. Nur mit einer zusätzlichen Elementarschadenversicherung können Schäden durch Starkregen versichert werden.

Fristen

Keine

Ablauf, Dauer & Gebühren

Verfahrensablauf

  • Sie informieren sich über Möglichkeiten der Starkregenvorsorge mittels der hinterlegten Links.
  • Bei zusätzlichen Fragen wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

Dauer

Keine

Gebühren

Die Informationen sind für Sie kostenlos.

Rechtliche Hinweise

Rechtsbehelf

Es handelt sich um eine Information für Sie. Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

Rechtsgrundlage

§ 1 Hamburgisches Klimaschutzgesetz (HmbKliSchG)

www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-KlimaSchGHA2020V7P1

§ 5 Absatz 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/__5.html

§ 8 Klimaanpassungsgesetz (KAnG)

 

Beschreibung der Leistung

Mit fortschreitendem Klimawandel wird die Häufigkeit und Intensität von Starkregenereignissen zunehmen. Als Starkregen werden Niederschläge bezeichnet, bei denen in einem sehr kurzen Zeitraum eine große Menge Regen fällt. Hierbei kann die Wassermenge die Kapazität des Sielnetzes, der Gräben, sowie der privaten und öffentlichen Grundstückentwässerungssysteme und Gewässer überschreiten. Das Wasser droht dann über unterschiedliche Fließwege auf Grundstücke zu fließen und unter Anderem in Gebäude einzutreten. Das Wasser verursacht dabei Schäden an Eigentum und Infrastruktur.
 
Die Verwaltung, aber auch Sie als Bürgerinnen und Bürger müssen sich auf diese Entwicklung einstellen. In Hamburg werden mit dem Projekt „RISA“ (RegenInfraStrukturAnpassung) Handlungskonzepte für Starkregenereignisse erarbeitet. Ziel ist es, die Schäden, die durch Starkregenereignisse verursacht werden könnten, so gering wie möglich zu halten. Ein Team aus Fachleuten der Umweltbehörde und Hamburg Wasser stellt Ihnen Informationen zur Starkregenvorsorge bereit.

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Adresse und Kontakt

Adresse

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Neuenfelder Straße 19 21109 Hamburg

Telefonnummer

+49 40 42840-0

Infos zur Einrichtung

Mensch in einem Rollstuhl barrierefrei

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