Behörde für Inneres und Sport
Verlassenserlaubnis für Klassenreise
Inhaber einer Duldung oder einer Aufenthaltsgestattung (Asylbewerber) benötigen i.d.R. eine Erlaubnis der Ausländerbehörde zum Verlassen Hamburgs. Reisen ins Ausland sind oftmals nicht möglich. Die Möglichkeit, innerhalb und über die Grenzen Deutschlands...
Inhaber einer Duldung oder einer Aufenthaltsgestattung (Asylbewerber) benötigen i.d.R. eine Erlaubnis der Ausländerbehörde zum Verlassen Hamburgs. Reisen ins Ausland sind oftmals nicht möglich. Die Möglichkeit, innerhalb und über die Grenzen Deutschlands hinaus zu reisen, hängt maßgeblich von der jeweiligen ausländerrechtlichen Situation ab. Für Klassenreisen können auf Antrag unter erleichterten Voraussetzungen Verlassenserlaubnisse erteilt werden.
Wichtige Hinweise
Benötigte Unterlagen
Pass, Ausweis oder Ausweisersatz, Nachweise zur Klassenreise
Ablauf, Dauer & Gebühren
Gebühren
keine
Formulare, Services & Links
Adresse und Kontakt
Adresse
Behörde für Inneres und Sport
Hammer Straße 30-34 22041 Hamburg
Öffnungszeiten
-keine- Anfragen nur per Mail an: geschaeftsstelle-m32@amtfuermigration.hamburg.de
Infos zur Einrichtung
barrierefrei |
Reisendenlisten werden von der Ausländerbehörde ausgestellt. Mind. 4 Wochen vor Beginn werden folgende Angaben/Unterlagen benötigt:
- Name und Anschrift der Schule
- Namen und Vornamen aller Reisenden (auch der begleitenden Lehrkräfte)
- zusätzlich Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit und nach Möglichkeit aufenthaltsrechtlichen Status derjenigen ausländischen Schülerinnen und Schüler, die aus Drittstaaten stammen
- Passfotos dieser Schülerinnen und Schüler
Öffentliche Verkehrsanbindung
U1/S1/Busse X22/X32/213/261 Wandsbeker Chaussee, Bus 116 Hammer Straße
Suchwörter: Klassenreise Reisendenliste Klassenfahrt Asylbewerber, Klassenfahrten Flüchtlinge, Verlassenserlaubnis für Klassenreise Duldung, Verlassenserlaubnis für Klassenreise Aufenthaltsgestattung, Verlassenserlaubnis für Klassenreise
Letzte Aktualisierung: 27.03.2024