Behörde für Inneres und Sport

Verlassenserlaubnis für Klassenreise

Inhaber einer Duldung oder einer Aufenthaltsgestattung (Asylbewerber) benötigen i.d.R. eine Erlaubnis der Ausländerbehörde zum Verlassen Hamburgs. Reisen ins Ausland sind oftmals nicht möglich. Die Möglichkeit, innerhalb und über die Grenzen Deutschlands...

Inhaber einer Duldung oder einer Aufenthaltsgestattung (Asylbewerber) benötigen i.d.R. eine Erlaubnis der Ausländerbehörde zum Verlassen Hamburgs. Reisen ins Ausland sind oftmals nicht möglich. Die Möglichkeit, innerhalb und über die Grenzen Deutschlands hinaus zu reisen, hängt maßgeblich von der jeweiligen ausländerrechtlichen Situation ab. Für Klassenreisen können auf Antrag unter erleichterten Voraussetzungen Verlassenserlaubnisse erteilt werden.

Wichtige Hinweise

Benötigte Unterlagen

Pass, Ausweis oder Ausweisersatz, Nachweise zur Klassenreise

Ablauf, Dauer & Gebühren

Gebühren

keine

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Adresse und Kontakt

Adresse

Behörde für Inneres und Sport
Hammer Straße 30-34 22041 Hamburg

Öffnungszeiten

-keine- Anfragen nur per Mail an: geschaeftsstelle-m32@amtfuermigration.hamburg.de

Infos zur Einrichtung

Mensch in einem Rollstuhl barrierefrei

Reisendenlisten werden von der Ausländerbehörde ausgestellt. Mind. 4 Wochen vor Beginn werden folgende Angaben/Unterlagen benötigt:
- Name und Anschrift der Schule
- Namen und Vornamen aller Reisenden (auch der begleitenden Lehrkräfte)
- zusätzlich Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit und nach Möglichkeit aufenthaltsrechtlichen Status derjenigen ausländischen Schülerinnen und Schüler, die aus Drittstaaten stammen
- Passfotos dieser Schülerinnen und Schüler

Öffentliche Verkehrsanbindung

U1/S1/Busse X22/X32/213/261 Wandsbeker Chaussee, Bus 116 Hammer Straße

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