Zentrale Meldeangelegenheiten

Wählbarkeitsbescheinigung und Wahlrechtsbescheinigung

Um als Bewerberin oder Bewerber bei einer Wahl antreten zu können, müssen Sie bei Einreichung des Wahlvorschlags nachweisen, dass Sie wählbar sind.
 

Wichtige Hinweise

Voraussetzungen

  • Sie sind bei der Europawahl als wahlberechtigte Person wählbar, wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen und das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben.
  • Sie sind bei der Bundestagswahl als wahlberechtigte Person wählbar, wenn Sie am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben.
  • Sie sind bei der Bürgerschaftswahl als wahlberechtigte Person wählbar, wenn Sie am Wahltag Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, das sechszehnte Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in Hamburg ihre Wohnung haben oder sich gewöhnlich aufhalten.
  • Sie sind bei der Wahl zur Bezirksversammlung als wahlberechtigte Person wählbar, wenn Sie am Wahltag die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, das sechszehnte Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in Hamburg ihre Wohnung haben oder sich gewöhnlich aufhalten.
  • Nicht wählbar sind Sie, wenn Sie am Wahltag infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen.

Benötigte Unterlagen

  • Der Vordruck Wählbarkeitsbescheinigung steht vor den jeweiligen Wahlen rechtzeitig im Internet zur Verfügung (siehe Link Wahlen und Volksabstimmungen).
    Sie können den Vordruck auch am PC ausfüllen. Geben Sie Ihren Namen, Ihr Geburtsdatum und Ihre vollständige Adresse an. Drucken Sie das Formular aus und unterschreiben Sie es eigenhändig.
  • Der Vordruck Wahlrechtsbescheinigung (Unterstützungsunterschrift) erhalten Sie bei der Partei, die Sie unterstützen möchten.
    Das Formular muss eigenhändig unterschreiben sein.
  • gegebenenfalls Personalausweis bzw. ausländisches Ausweisdokument

Zu Beachten

  • Treten Hamburger Bürgerinnen und Bürger zu Wahlen außerhalb Hamburgs an, sind die Vordrucke anderer Bundesländer oder Städte zu benutzen, um die Wählbarkeit bestätigen zu lassen.

Ablauf, Dauer & Gebühren

Verfahrensablauf

  • Ihre Wählbarkeit ist im amtlichen Melderegister hinterlegt.
  • Sie können den vollständig ausgefüllte Vordruck per Post oder persönlich beim Hamburg-Service - Zentrale Meldeangelegenheiten einreichen.
  • Die Ausstellung der Bescheinigungen (der Wählbarkeit/des Wahlrechts) erfolgt unter Vorlage des Formulars.
  • Dort wird die Wählbarkeit bzw. das Wahlrecht bestätigt - der Vordruck muss anschließend wieder abgeholt werden.

Dauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Einzelfall.

Gebühren

Es fallen keine Kosten an.

Zahlungsarten

  • Girocard
  • Postnachnahme
  • Bargeldzahlung

Rechtliche Hinweise

Rechtsgrundlage

Beschreibung der Leistung

Für die Bescheinigung der Wählbarkeit von Wahlbewerbungen (Wählbarkeitsbescheinigung) und die Bescheinigung der Wahlberechtigung auf Formblättern zur Unterstützung eines Wahlvorschlags ist in Hamburg zentral der Standort Zentrale Meldeangelegenheiten zuständig.

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Adresse und Kontakt

Adresse

Zentrale Meldeangelegenheiten
Harburger Rathausforum 3 21073 Hamburg

Telefonnummer

+49 40 42871-2668

Öffnungszeiten

Mo 8-16, Di-Mi 8-13, Do 8-16 Uhr

Infos zur Einrichtung

Mensch in einem Rollstuhl barrierefrei

Der Haupteingang zum Harburger Rathausforum 3 befindet sich auf der Rückseite des Gebäudes und ist über den Innenhof des Gebäudekomplexes erreichbar. Um zum Innenhof zu gelangen, nutzen Sie den Zugang an der Knoopstraße. Der Hausbriefkasten befindet sich am Harburger Rathausplatz 1 (Rathaus). Es stehen keine Kundenparkplätze zur Verfügung.

Öffentliche Verkehrsanbindung

S3/S5/Busse Harburg Rathaus

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