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Abgeschlossenheitsbescheinigung

Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung bescheinigt die Baubehörde dem Antragsteller (i. d. R. Bauherr oder Grundstückseigentümer), dass Wohnungen oder sonstige Räume in sich abgeschlossen sind. Die Bescheinigung ist erforderlich, ... weiter

HamburgService - Hilfe zur Beteiligung am Baugenehmigungsverfahren

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