Verkehrszeichen, Durchführung des Auf- und Abbaus
Die Fachämter Management des Öffentlichen Raums der Bezirksämter sind für den Auf- und Abbau und die Wartung von Verkehrszeichen/Straßenschildern zuständig.
Wichtige Hinweise
Benötigte Unterlagen
Es sind in diesem Fall keine Unterlagen vorzulegen.
Zu Beachten
Angeordnet wird der Auf- und Abbau von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen ausschließlich von den Straßenverkehrsbehörden (in der Regel die örtlich zuständigen Polizeikommissariate/Wasserschutzpolizeikommissariate, s. Link). Sie bestimmen, wo und welche Zeichen anzubringen und zu entfernen sind.
Bitte melden Sie festgestellte Schäden an Verkehrszeichen an den Melde-Michel.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Gebühren
Diese Dienstleistung ist gebührenfrei.
Formulare, Services & Links
Weitere Dienstleistungen
- Parkplatzabsperrung für Umzug
- Polizei - Mein zuständiges Polizeikommissariat
- Verkehrszeichen, Anordnung des Auf- und Abbaus
Links auf hamburg.de
Links im Internet
Ermittlung der zuständigen Einrichtung
Suchwörter: Verkehrsschilder, Wartung Verkehrsschilder, Durchführung des Auf- und Abbaus Defekte Verkehrsschilder Zebrastreifen Zebrastreifen markieren Zebrstreifen neu Zebrastreifen herstellen Beschädigte Verkehrsschilder
Letzte Aktualisierung: 28.03.2024