Sozialbehörde
Beantragung der Berufserlaubnis als anästhesietechnische Assistentin oder anästhesietechnischer Assistent aus EU/EWR/Schweiz
Sie möchten in Deutschland als anästhesietechnische Assistentin oder anästhesietechnischer Assistent arbeiten? Dann brauchen Sie eine staatliche Erlaubnis. Sie können Ihre ausländische Berufsqualifikation...
Sie möchten in Deutschland als anästhesietechnische Assistentin oder anästhesietechnischer Assistent arbeiten? Dann brauchen Sie eine staatliche Erlaubnis. Sie können Ihre ausländische Berufsqualifikation anerkennen lassen.
Adresse und Kontakt
Adresse
Sozialbehörde
G11
Gesundheitsrecht und Gesundheitsberufe
Billstraße 80 20539 Hamburg
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Telefonnummer
Infos zur Einrichtung
Öffentliche Verkehrsanbindung
S2/S21 Rothenburgsort, Busse 120/122/124/130/160/224/530 Rothenburgsort
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
- Sie haben eine Ausbildung als anästhesietechnische Assistentin oder anästhesietechnischer Assistent erfolgreich in der Europäischen Union (EU), dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz abgeschlossen und sind dazu berechtigt, dort selbstständig als anästhesietechnische Assistentin oder anästhesietechnischer Assistent zu arbeiten.
- Sie wollen in Deutschland als anästhesietechnische Assistentin oder anästhesietechnischer Assistent arbeiten.
- Persönliche Eignung: Sie sind zuverlässig für die Arbeit als anästhesietechnische Assistentin oder anästhesietechnischer Assistent und haben keine Vorstrafen.
- Gesundheitliche Eignung: Sie können psychisch und physisch als anästhesietechnische Assistentin oder anästhesietechnischer Assistent arbeiten.
- Sie haben Deutschkenntnisse auf dem erforderlichen Sprachniveau. Das ist normalerweise das Sprachniveau B2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER).
Benötigte Unterlagen
- Antrag (online abrufbar)
- Unterlagen gem. Merkblatt (online abrufbar)
- Sprachnachweis B2/ Fachsprachenprüfung (siehe Merkblatt)
- ärztliches Attest (online abrufbar)
- behördliches Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 BZRG
Fristen
Keine
Ablauf, Dauer & Gebühren
Verfahrensablauf
Sie stellen Ihre Unterlagen anhand des Merkblattes zusammen, das Sie auf unserer Homepage finden können bzw. das Sie von uns übersandt bekommen haben. Die Unterlagen reichen Sie uns zusammen mit dem Antrag in der erforderlichen Form ein.
Prüfung der Gleichwertigkeit
Die zuständige Stelle prüft dann, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen. Eine wichtige Voraussetzung ist die Gleichwertigkeit Ihrer Berufsqualifikation. Die zuständige Stelle vergleicht Ihre Berufsqualifikation aus dem Ausland mit der deutschen Berufsqualifikation als anästhesietechnische Assistentin oder anästhesietechnischer Assistent. Die Berufsqualifikation ist gleichwertig, wenn es keine wesentlichen Unterschiede zwischen Ihrer ausländischen Berufsqualifikation und der deutschen Berufsqualifikation gibt.
Mögliche Ergebnisse der Prüfung
Liegt eine Gleichwertigkeit vor, reichen Sie die Nachweise über Ihre gesundheitliche, sprachliche und persönliche Eignung (Merkblatt) ein.
Liegt keine Gleichwertigkeit vor, absolvieren Sie eine Anpassungsmaßnahme in Form einer Eignungsprüfung oder eines Anpassungslehrgangs. Sie bekommen hierzu weitere Informationen von uns.
Dauer
- bis zu 2 Monate im beschleunigten Verfahren
- bis zu 4 Monate im regulären Verfahren
Gebühren
mindestens EUR 225, je nach Aufwand bis zu EUR 600 zzgl. EUR 42 für die Urkunde
Rechtliche Hinweise
Rechtsbehelf
Gegen einen ablehnenden Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der im Briefkopf bezeichneten Dienststelle erhoben werden.
Rechtsgrundlage
§ 1 ff. Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Gesetz
https://www.gesetze-im-internet.de/ata-ota-g/__1.html
Formulare, Services & Links
Links auf hamburg.de
Beschreibung der Leistung
Suchwörter: Ausländische Qualifikation Gleichwertigkeitsprüfung Anerkennung in Deutschland Anpassungslehrgang ausländischer Abschluss Berufsabschluss Berufserlaubnis Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Berufsanerkennung Adaptation period Anerkennungsbescheid Anerkennungsverfahren Aptitude test berufliche Anerkennung Certificate of equivalence EU/EWR/Schweiz Gesundheitsfachberuf Professional Qualifications Assessment Act Recognition in Germany Richtlinie 2005/36/EG
Letzte Aktualisierung: 01.10.2023