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BAföG für einen Schulbesuch beantragen

Sie können für Ihren Schulbesuch ab Klasse 10 oder für Ihre schulische Ausbildung finanzielle Unterstützung erhalten. Diese Unterstützung (Sozialleistung) wird BAföG genannt.

Wichtige Hinweise

Voraussetzungen

  • Sie besuchen als Schülerin oder Schüler beziehungsweise Azubi eine der folgenden Schulformen:
    • weiterführende allgemeinbildende Schule und Berufsfachschule (einschließlich der Klassen aller Formen der beruflichen Grundbildung) ab Klasse 10, wenn Sie wegen Ihrer Ausbildung nicht bei den Eltern wohnen können,
    • Fach- und Fachoberschulklasse (ohne abgeschlossene Berufsausbildung), wenn Sie nicht bei den Eltern wohnen können,
    • Berufsfachschulklasse oder Fachschulklasse (ohne abgeschlossene Berufsausbildung), wenn sie in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermittelt,
    • Fach- und Fachoberschulklasse (mit abgeschlossener Berufsausbildung),
    • Abendrealschule, Abendgymnasium und Kolleg oder
    • Höhere Fachschule oder Akademie, die einen Abschluss verleiht, die nicht nach Landesrecht einem Hochschulabschluss gleichgestellt ist.
    • Bitte beachten: Es gibt Berufsfachschulen, die in ihrem Namen das Wort „Akademie“ oder „academy“ tragen. Tatsächlich sind es Berufsfachschulen

 

  • Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit oder
  • Sie haben als EU-Bürger ein Daueraufenthaltsrecht oder
  • Sie haben eine Staatsangehörigkeit außerhalb der EU und einen förderfähigen Aufenthaltstitel

Praktikum:
Sie erhalten BAföG für Ihren Schulbesuch, Ihre Ausbildung und das Praktikum, sofern dieses nach den Ausbildungsbestimmungen vorgeschrieben ist (und bei einem Praktikum außerhalb der EU mindestens 12 Wochen dauert, innerhalb der EU sind auch kürzere Praktika möglich).

Benötigte Unterlagen

Neben den Formblättern 01 Antrag, 02 Schulbescheinigung

  • Kopie des
    • Personalausweises,
    • Passes oder
    • aktuellen Aufenthaltstitels
  • Wenn Sie nicht bei Ihren Eltern wohnen: Kopie
    • des Mietvertrages oder
    • der Meldebescheinigung
  • Wenn Sie nicht familienversichert sind: Kranken- und Pflegeversicherungsnachweis mit Rechtsgrundlage und Beitragshöhe
  • Gegebenenfalls Nachweis über ein eigenes Einkommen im Bewilligungszeitraum, zum Beispiel:
    • Lohnabrechnung, Nebenjob, Arbeitsvertrag,
    • Waisenrentenbescheid,
    • Stipendienbescheid oder
    • Riester-Renten-Bescheinigung
  • Nachweis über Vermögen oder Schulden zum Tag der Antragstellung, zum Beispiel Kontoauszug
  • Wenn Sie ein Auto haben:
    • Schätzung des Wertes, beispielsweise Ausdruck von einer Internetseite mit einem vergleichbaren Angebot, und
    • Kraftfahrzeugschein.
  • Neben dem Formblatt 03 (Erklärung Eltern/Ehegatte bzw. Ehegattin/Lebenspartner bzw. Lebenspartnerin)
    • Einkommensnachweis des vorletzten Kalenderjahres, zum Beispiel Kopie des Steuerbescheides

Je nach Fall können weitere Unterlagen nötig sein. Bitte folgen Sie den Hinweisen in den Antragsformularen. Das für Sie zuständige BAföG-Amt wird fehlende Unterlagen nachfordern.

Zu Beachten

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Fristen

Keine, aber BAföG wird erst ab Ausbildungsbeginn, frühestens jedoch ab dem Monat bewilligt, in dem Sie den Antrag stellen.

Ablauf, Dauer & Gebühren

Verfahrensablauf

Wenn Sie BAföG für Ihre Schulausbildung online beantragen möchten:

  • Informationsvideo, auch zu finden unter: https://www.bafoeg-digital.de/ams/BAFOEG
  • Aktivieren Sie zunächst die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises, elektronischen Aufenthaltstitels oder Ihrer europäischen eID. Dafür müssen Sie sich registrieren.
  • Das Verfahren hängt von dem Bundesland ab, in dem Sie Ihre Ausbildung absolvieren beziehungsweise wo Ihre Eltern ihren Wohnsitz haben.

Wenn Sie keine eID haben, können Sie Ihre Antragsdaten dennoch elektronisch übermitteln. Sie müssen für eine rechtsgültige Antragstellung den Antrag jedoch ausdrucken und unterschrieben per Post oder als Upload an das zuständige Amt für Ausbildungsförderung schicken.

Wenn Sie den Antrag in Papierform stellen möchten:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des BAföG und laden Sie die Antrags-Formblätter herunter, die Sie betreffen. Alternativ können Sie die Anträge auch bei Ihrem zuständigen kommunalen Amt für Ausbildungsförderung abholen.
  • Sie können die Formblätter am Computer ausfüllen und ausdrucken oder sie ausdrucken und handschriftlich ausfüllen.
  • Der Antrag muss unterschrieben werden

Dauer

Bis zu 6 Wochen bei Vorliegen der vollständigen Unterlagen. (Kann in dieser Zeit bei einem Erstantrag keine abschließende Entscheidung getroffen werden, sind die Ämter gesetzlich zur Zahlung innerhalb von 10 Wochen unter Vorbehalt verpflichtet).

Gebühren

Es fallen keine Gebühren an.

Rechtliche Hinweise

Rechtsbehelf

Widerspruchsverfahren

Rechtsgrundlage

Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (BAföG)

https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/

Beschreibung der Leistung

BAföG ist die Abkürzung für „Bundesausbildungsförderungsgesetz“. Als BAföG wird umgangssprachlich die Förderung bezeichnet, die Sie nach diesem Gesetz bekommen können. Die Förderung erhalten Sie zur Finanzierung

  • Ihres Schulbesuchs oder
  • unter bestimmten Voraussetzungen eines vorgeschriebenen Praktikums im Rahmen Ihres Schulbesuchs.

Um die monatliche Förderung zu erhalten, müssen Sie eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen. Die Wichtigsten sind:

  • Ihre Eltern oder Ihr Ehegatte bzw. Ihre Ehegattin oder Ihr Lebenspartner bzw. Ihre Lebenspartnerin haben kein ausreichendes Einkommen.
  • Sie selbst haben kein oder ein geringes Einkommen, beispielsweise aus einem "Minijob".
  • Ihr Vermögen liegt unter dem Freibetrag von EUR 8.200 oder nur geringfügig darüber.
  • Sie streben Ihren Schulabschluss in Vollzeit an.
  • Altersgrenze: 30 Jahre (Ausnahmen sind möglich)

Als Schülerin oder Schüler erhalten Sie die finanzielle Unterstützung als Zuschuss. Sie müssen nichts zurückzahlen.

Die Höhe Ihres BAföG richtet sich nach einem festgelegten monatlichen Bedarf. Von diesem Bedarf wird Geld abgezogen, wenn das Einkommen von Ihnen selbst, Ihren Eltern, oder Ihrem Ehegatten bzw. Ihrer Ehegattin oder Ihres Lebenspartners bzw. Ihrer Lebenspartnerin die Freibeträge übersteigt.

Grundsätzlich können Sie, wenn Sie einen berufsqualifizierenden Abschluss oder einen weiterführenden Schulabschluss erreichen wollen, BAföG beziehen. Wenn Sie eine allgemeinbildende Schule besuchen, gilt das aber erst ab Klasse 10 und auch nur, wenn Sie nicht zu Hause wohnen können (zum Beispiel, weil Sie den gewünschten Abschluss nicht in der Nähe machen können).

Adresse und Kontakt

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