Bestattungsgeld für Kriegsopfer beantragen

Stirbt eine Beschädigte oder ein Beschädigter an den Schädigungsfolgen, besteht ein Anspruch auf Übernahme der Kosten der Überführung für diejenige Person, die die Überführung veranlasst hat. Der Anspruch auf Übernehme umfasst die erforderlichen und...

  • Stirbt eine Beschädigte oder ein Beschädigter an den Schädigungsfolgen, besteht ein Anspruch auf Übernahme der Kosten der Überführung für diejenige Person, die die Überführung veranlasst hat. Der Anspruch auf Übernehme umfasst die erforderlichen und angemessenen Kosten der Überführung an den Ort der Bestattung.
  • Stirbt eine Beschädigte oder ein Beschädigter an den Schädigungsfolgen, so werden die Kosten der Bestattung bis zur Höhe eines Siebtels der zum Zeitpunkt des Todes geltenden Bezugsgröße nach § 18 Abs. 1 SGB IV  übernommen. Es besteht ein Anspruch auf Übernahme der Kosten der Bestattung für diejenige Person, die die Bestattung veranlasst hat.
    Stirbt eine rentenberechtigte Beschädigte oder ein rentenberechtigter Beschädigter an den Schädigungsfolgen, besteht ein Anspruch auf Bestattungsgeld von mindestens 2.063 € (ab 01.07.2022).
    Stirbt eine rentenberechtigte Beschädigte oder ein rentenberechtigter Beschädigter, ohne dass der Tod Schädigungsfolge ist, besteht ein Anspruch auf Bestattungsgeld bis zur Höhe von 1.035 € (ab 01.07.2022).
    Hiervon werden zunächst die Kosten der Bestattung an diejenige Person gezahlt, die die Bestattung veranlasst hat. Bleibt ein Überschuss, so sind nacheinander der Ehegatte, die eingetragene Lebenspartnerin oder der eingetragene Lebenspartner, die Kinder, die Eltern, die Stiefeltern, die Pflegeeltern, die Enkel, die Großeltern, die Geschwister und die Geschwisterkinder bezugsberechtigt, wenn sie mit dem Verstorbenen zur Zeit des Todes in häuslicher Gemeinschaft gelebt haben. Fehlen solche Berechtigte, so wird der Überschuss nicht ausgezahlt.

Wichtige Hinweise

Voraussetzungen

  • Sie haben die Bestattung veranlasst
  • Der Tod gilt stets dann als Folge einer Schädigung, wenn ein Beschädigter an einem Leiden stirbt, das als Folge einer Schädigung rechtsverbindlich anerkannt und für das ihm im Zeitpunkt des Todes Rente zuerkannt war.

Benötigte Unterlagen

  • Rechnungen über die Bestattung und/oder Überführung
  • Sterbeurkunde

Zu Beachten

Auf Grund anderer gesetzlicher Vorschriften zu gewährende Leistungen (z.B. Sterbegeld aus der Krankenversicherung oder der Beamtenversorgung) werden auf das Bestattungsgeld angerechnet.

Stirbt ein Beschädigter an den Folgen einer Schädigung außerhalb seines ständigen Wohnsitzes, so werden die notwendigen Kosten für die Leichenüberführung erstattet. Dies gilt nicht, wenn der Tod während eines Aufenthalts im Ausland eingetreten ist. In diesem Fall können Sie jedoch eine Beihilfe beantragen.

Fristen

keine

Ablauf, Dauer & Gebühren

Verfahrensablauf

Sie können die Bestattungskosten bei der zuständigen Versorgungsbehörde beantragen. Senden Sie einen formlosen Antrag per Post oder auch per Mail an die zuständige Stelle. Sie erhalten danach einen Antragsvordruck zugesandt. Die erforderlichen Unterlagen können Sie mit dem ausgefüllten Antrag einreichen.
 

Dauer

Die Bestattungskosten werden auf Antrag in der Regel zeitnah ausgezahlt.

Gebühren

keine

Rechtliche Hinweise

Rechtsbehelf

§ 36 Bundesversorgungsgesetz (BVG)

http://www.gesetze-im-internet.de/bvg/__36.html

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