Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Fischen vom Boot Doveelbe/ Schleusengraben/ Serrahn

Fischen vom Boot auf Doveelbe / Schleusengraben / Serrahn

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Adresse und Kontakt

Adresse

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Agrarwirtschaft
Neuenfelder Straße 19 21109 Hamburg

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Telefonnummer

+49 40 42840-1732

Öffnungszeiten

Mo, Mi und Fr 9.00-16.00 Uhr, Di und Do 10.00-18.00 Uhr

Infos zur Einrichtung

Mensch in einem Rollstuhl barrierefrei

Wir haben eine begrenzte Anzahl von Kundenparkplätzen. Für eine Parkplatzreservierung melden Sie sich bitte bei unserem Empfang per E-Mail empfang@bsw.hamburg.de oder telefonisch + 49 40 428 40 - 50 50. Unsere Funktionszeiten sind: Mo. bis Do. von 08:00 bis 15:15 Uhr, Fr. von 08:00 bis 13:30 Uhr. Sofern Sie persönlich vorsprechen möchten, kommen Sie bitte zu den genannten Öffnungszeiten in unsere Kundendienststelle in Hamburg-Rothenburgsort, Entenwerder 10.

Öffentliche Verkehrsanbindung

S3/S31 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark

Wichtige Hinweise

Voraussetzungen

Die antragstellenden Personen müssen im Besitz eines gültigen Fischereischeines sein. Die Erlaubnis ist jedoch nur für die jeweilige Bootsführerin / den Bootsführer erforderlich.
 

Benötigte Unterlagen

Formloser Antrag im eigenen Namen mit postalischer Anschrift, einer Telefonnummer, dazu eine beidseitige Ablichtung des Personalausweises, sowie eine Ablichtung des gültigen Fischereischeins.

Zu Beachten

Die Erlaubnis gilt jeweils für die Zeit vom 01.01-31.12 eines Jahres. Antragstellende müssen im Besitz eines gültigen Fischereischeines sein. 
Zu beachten ist, dass eine erteilte Erlaubnis keine Erlaubnis für gewerbsmäßiges Fischen darstellt.
 

Fristen

Keine

Ablauf, Dauer & Gebühren

Verfahrensablauf

Ein formloser Antrag per Mail ist ausreichend, kann aber auch schriftlich per Brief erfolgen.

Dauer

Je nach Auftragslage bis zu einer Woche.

Gebühren

31,93 EUR jährlich

Zahlungsarten

  • Girocard
  • SEPA-Überweisung

Rechtliche Hinweise

Rechtsbehelf

Bei Versagung des Antrags ist der Widerspruch binnen eines Monats nach Zustellung des Bescheids möglich.

Rechtsgrundlage

§42, Abs. 1, Ziff. 2 Hafenverkehrsordnung

Formulare, Services & Links

Weitere Dienstleistungen

Links auf hamburg.de

Beschreibung der Leistung

In den Bereichen Dove-Elbe, Schleusengraben und Serrahn ist für das Fischen vom Boot aus eine Erlaubnis der BUKEA als Oberste Fischereibehörde erforderlich. Die Erlaubnis gilt jeweils für die Zeit vom 01.01-31.12 eines Jahres. Antragstellende müssen im Besitz eines gültigen Fischereischeines sein. Die Erlaubnis ist nur für die Bootsführerin / den Bootsführer erforderlich.
Zu beachten ist, dass eine erteilte Erlaubnis keine Erlaubnis für gewerbsmäßiges Fischen darstellt.
Für weitere Fragen nutzen Sie bitte die folgende E-Mailadresse: bootsangelkarte@bukea.hamburg.de

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