Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Abwasserabgabe berechnen und festsetzen

Sie leiten Abwasser in ein Gewässer ein? Dann ist hierfür eine Abgabe an das jeweilige Bundesland zu entrichten. Hierzu sollten Sie die für die Festsetzung der Abgabe benötigten Erklärungen bei der zustä...

Sie leiten Abwasser in ein Gewässer ein? Dann ist hierfür eine Abgabe an das jeweilige Bundesland zu entrichten. Hierzu sollten Sie die für die Festsetzung der Abgabe benötigten Erklärungen bei der zuständigen Stelle einreichen.

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Adresse und Kontakt

Adresse

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Abwasserwirtschaft
Neuenfelder Straße 19 21109 Hamburg

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Öffentliche Verkehrsanbindung

S3/S31 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark

Wichtige Hinweise

Voraussetzungen

Abgabepflichtig ist, wer Abwasser in ein Gewässer einleitet.

Benötigte Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen variieren in Abhängigkeit von der Abgabepflicht für Schmutz- und/oder Niederschlagswasser.
Mögliche erforderliche Unterlagen für Schmutzwasser:
  • Abgabeerklärung für Kleineinleiter
  • Erklärung der Überwachungswerte (§ 6 Abs. 1 AbwAG)
  • Erklärung niedrigerer Überwachungswerte sowie die sich daraus ergebenden Messergebnisse (§ 4 Abs. 5 AbwAG)
  • Für industrielle Einleiter: Antrag auf Abzug der Vorbelastung (§ 4 Abs. 3 AbwAG)
Mögliche erforderliche Unterlagen für Niederschlagswasser:
  • Abgabeerklärung für Niederschlagswasser

Zu Beachten

Bei Einleitungen von weniger als 8 m³/Tag (Kleineinleitungen) aus Abwasserbehandlungsanlagen, die nicht dem Stand der Technik entsprechen, wird die Abwasserabgabe von der Hamburger Wasserwerke GmbH (HWW) mit der Wasserrechnung erhoben.

Fristen

Abgabepflichtige für Niederschlagswasser und/oder Kleineinleitungen sollen jährlich eine Abgabeerklärung bei der zuständigen Stelle einreichen.


  • Erklärungen der Überwachungswerte sind spätestens 1 Monat vor Beginn des Veranlagungszeitraums (Kalenderjahr) vorzulegen (§ 6 Abs. 1 AbwAG).

  • Erklärungen geringerer Werte sind 2 Wochen vor dem beantragten Zeitraum vorzulegen (§ 4 Abs. 5 AbwAG).

Ablauf, Dauer & Gebühren

Verfahrensablauf

Nach Prüfung der erforderlichen Unterlagen erfolgen Berechnung und Festsetzung der Abwasserabgabe durch die zuständige Stelle.

Dauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und dem Umfang der eingereichten Anträge und Unterlagen.

Gebühren

Für das Einleiten von Abwasser ist eine Abgabe an das jeweilige Bundesland zu entrichten. Der Abgabebetrag richtet sich nach der Höhe der ermittelten Zahl der Schadeinheiten (ZSE) sowie dem zugrunde zu legenden Abgabesatz.

Rechtliche Hinweise

Rechtsbehelf

Gegen den Festsetzungsbescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Widerspruch und Anfechtungsklage haben keine aufschiebende Wirkung.

Rechtsgrundlage

Abwasserabgabengesetz (AbwAG)

Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

Abwasserverordnung (AbwV)

 

Formulare, Services & Links

Links auf hamburg.de

Beschreibung der Leistung

Für das Einleiten von Abwasser (Schmutz- und Niederschlagswasser) in ein Oberflächengewässer oder in das Grundwasser wird in Deutschland auf bundesrechtlicher und ergänzender landesrechtlicher Grundlage eine Abwasserabgabe erhoben. Die Erhebung der Abwasserabgabe erfolgt durch die einzelnen Länder.

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