Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Abwasserabgabe berechnen und festsetzen

Wenn Sie Abwasser in ein Gewässer einleiten, müssen Sie hierfür unter bestimmten Voraussetzungen eine Abgabe zahlen. Für die Berechnung der Abgabe müssen Sie gegebenenfalls Daten und dazugehörige Unterlagen bei der zustä...

Wenn Sie Abwasser in ein Gewässer einleiten, müssen Sie hierfür unter bestimmten Voraussetzungen eine Abgabe zahlen. Für die Berechnung der Abgabe müssen Sie gegebenenfalls Daten und dazugehörige Unterlagen bei der zuständigen Behörde einreichen.

Wichtige Hinweise

Voraussetzungen

Sie müssen die Abwasserabgabe bezahlen, wenn Sie Abwasser in ein Gewässer einleiten und die im Abwasserabgabengesetz (AbwAG) definierten Schwellenwerte überschreiten.

Benötigte Unterlagen

  • Erklärung der Überwachungswerte
  • Erklärung niedrigerer Überwachungswerte oder einer geringeren Abwassermenge sowie die dazugehörigen Messergebnisse
  • Erklärung für Kleineinleitungen
  • Antrag auf Abzug der Vorbelastung
  • Erklärung für die Verrechnung der Abwasserabgabe sowie die dazugehörigen Nachweise über entstandene Aufwendungen für die Errichtung oder Erweiterung von Abwasserbehandlungsanlagen und Abwasseranlagen

Zu Beachten

Wenn Sie Ihre Mittelungspflicht nicht erfüllen, darf die zuständige Behörde die Schadeinheiten aus dem höchsten Messergebnis der behördlichen Überwachung berechnen. Liegt kein Ergebnis aus behördlicher Überwachung vor, darf die zuständige Behörde die Werte schätzen.

Bei der Berechnung der Zahl der Schadeinheiten für Kleineinleitungen (weniger als 8 m³ je Tag Schmutzwasser aus Haushaltungen oder ähnliches Schmutzwasser) bleibt die Schmutzwassermenge unberücksichtigt, die in einer Abwasserbehandlungsanlage behandelt wird, die mindestens dem Stand der Technik entspricht. Bei Kleineinleitungen aus Abwasserbehandlungsanlagen, die nicht dem Stand der Technik entsprechen, wird die Abwasserabgabe von der Hamburger Wasserwerke GmbH (HWW) mit der Wasserrechnung erhoben.

Des Weiteren können unter bestimmten Voraussetzungen die Ihnen entstandenen Aufwendungen für die Errichtung oder Erweiterung von Abwasserbehandlungsanlagen und Abwasseranlagen mit der von Ihnen zu zahlenden Abwasserabgabe verrechnet werden.

Fristen

Wenn der Bescheid keine Festlegungen zur Ermittlung der Schadeinheiten enthält, müssen Sie die dafür notwendigen Daten und dazugehörigen Unterlagen (Erklärung) spätestens einen Monat vor Beginn des Veranlagungszeitraums bei der zuständigen Behörde vorlegen. Veranlagungszeitraum ist das Kalenderjahr.

 

Für Kleineinleitungen (Schmutzwasser aus Haushaltungen und ähnlichem Schmutzwasser von weniger als 8 Kubikmeter pro Tag) müssen Sie die zur Ermittlung der Schadeinheiten erforderlichen Daten und dazugehörigen Unterlagen (Erklärung) spätestens bis zum 31. März für das abgelaufene Kalenderjahr bei der zuständigen Behörde vorlegen.



Die Höhe der Abwasserabgabe soll für Sie ein Anreiz zu besseren Reinigungsmaßnahmen sein. So kann die Abwasserabgabe unter bestimmten Voraussetzungen verringert werden, wenn Sie mindestens 2 Wochen vor dem beantragten Zeitraum gegenüber der zuständigen Behörde erklären, dass Sie niedrigere Überwachungswerte oder eine geringere Abwassermenge, als im Bescheid festgelegt, einhalten werden.

Ablauf, Dauer & Gebühren

Verfahrensablauf

Sie reichen die zur Festsetzung notwendigen Informationen und Unterlagen fristgerecht bei der zuständigen Behörde ein. Die zuständige Behörde prüft Ihre Angaben und setzt die Abgabehöhe fest. Die Information, welcher Betrag von Ihnen zu zahlen ist, wird Ihnen von der zuständigen Behörde mit einem schriftlichen Bescheid mitgeteilt.

Dauer

Berechnung und Festsetzung der Abwasserabgabe erfolgen nach Ablauf des jeweiligen Veranlagungszeitraumes (in der Regel Kalenderjahr). Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und dem Umfang der eingereichten Daten und Unterlagen.

Gebühren

Der Abgabebetrag richtet sich nach der Höhe der ermittelten Zahl der Schadeinheiten (ZSE) sowie dem zugrunde zu legenden Abgabesatz. Zusätzliche Verwaltungsgebühren fallen nicht an.

Beschreibung der Leistung

Wenn Sie Abwasser (Schmutzwasser und Niederschlagswasser) in ein Gewässer einleiten oder in den Untergrund versickern lassen, müssen Sie dafür unter bestimmten Voraussetzungen eine Abgabe zahlen (Abwasserabgabe).

Die Höhe der Abwasserabgabe richtet sich nach der Schädlichkeit des Abwassers. Die Schädlichkeit für bestimmte Schadstoffe und Schadstoffgruppen wird in Schadeinheiten bestimmt. Die Bewertung der Schadstoffe und Schadstoffgruppen zur Ermittlung der Schadeinheiten sowie die Schwellenwerte sind in der Anlage des Abwasserabgabengesetzes aufgeführt.
 
Wie viele und welche Schadeinheiten bei der Berechnung der von Ihnen zu zahlenden Abwasserabgabe zugrunde gelegt werden müssen, ergibt sich aus den Festlegungen im Bescheid, der Ihnen die Einleitung von Abwasser erlaubt (wasserrechtliche Erlaubnis).

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