Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Abwasseranlagen Anzeige
Sie möchten die Änderung der Lage, der Beschaffenheit oder des Betriebs einer Abwasserbehandlungsanlage nach § 60, Abs.4 WHG anzeigen?
Die Anzeige ist an die zuständigen Behörde zu richten.
Adresse und Kontakt
Adresse
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Abwasserwirtschaft
Neuenfelder Straße 19 21109 Hamburg
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Infos zur Einrichtung
barrierefrei |
Wir haben eine begrenzte Anzahl von Kundenparkplätzen. Für eine Parkplatzreservierung melden Sie sich bitte bei unserem Empfang per E-Mail empfang@bsw.hamburg.de oder telefonisch + 49 40 428 40 - 50 50. Unsere Funktionszeiten sind: Mo. bis Do. von 08:00 bis 15:15 Uhr, Fr. von 08:00 bis 13:30 Uhr.
Öffentliche Verkehrsanbindung
S3/S31 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
Benötigte Unterlagen
Es sind die Anforderungen nach §§ 2 bis 6 IZÜV (Industirekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung) bei der Erstellung der Unterlagen zu berücksichtigen.
Eine bestehende Wasserrechtliche Erlaubnis oder Indirekteinleiter-Genehmigung ist ggf. ebenfalls anzupassen.
Zu Beachten
Fristen
Mindestens einen Monat bevor mit der Änderung begonnen werden soll.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Verfahrensablauf
- Vorabstimmung
- Einreichen der Unterlagen nach § 3 Abs. 1 u. 2 IZÜV
- Prüfung auf Vollständigkeit
- Ggf. Rücksprache und Nachforderungen
- Prüfung auf Genehmigungsbedürftigkeit
- Mitteilung
Dauer
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und dem Umfang der eingereichten Anträge und Unterlagen.
Gebühren
Für die Verwaltungsleistung der Genehmigung ist eine Verwaltungsgebühr zu entrichten. Die Verwaltungsgebühr richtet sich nach den landesrechtlichen Bestimmungen zu den Verwaltungsgebühren.
In Hamburg fallen die Gebühren gemäß der Umweltgebührenordnung (Anlage 1, Ziffer 4.10.2, UmwGebO) an und betragen zwischen 160 bis 15.000 EUR.
Rechtliche Hinweise
Rechtsbehelf
Gegen den Bescheid kann Widerspruch innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe eingelegt werden.
Rechtsgrundlage
§ 60 Absatz 4 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Formulare, Services & Links
Links auf hamburg.de
Beschreibung der Leistung
Suchwörter: Schmutzwasserbeseitigung Schmutzwasserableitung Indirekteinleitung Indirekteinleiter § 60-Anlage Mischwasserkanalisation Niederschlagswassereinleitung Schmutzwasser Wasserhaushaltsgesetz
Letzte Aktualisierung: 26.09.2023