Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Abwasseranlagen Anzeige

Sie möchten die Änderung der Lage, der Beschaffenheit oder des Betriebs einer Abwasserbehandlungsanlage nach § 60, Abs.4 WHG anzeigen?
Die Anzeige ist an die zuständigen Behörde zu richten.

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Adresse und Kontakt

Adresse

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Abwasserwirtschaft
Neuenfelder Straße 19 21109 Hamburg

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Infos zur Einrichtung

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Wir haben eine begrenzte Anzahl von Kundenparkplätzen. Für eine Parkplatzreservierung melden Sie sich bitte bei unserem Empfang per E-Mail empfang@bsw.hamburg.de oder telefonisch + 49 40 428 40 - 50 50. Unsere Funktionszeiten sind: Mo. bis Do. von 08:00 bis 15:15 Uhr, Fr. von 08:00 bis 13:30 Uhr.

Öffentliche Verkehrsanbindung

S3/S31 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark

Wichtige Hinweise

Voraussetzungen

Abwasseranlagen sind so zu errichten, zu betreiben und zu unterhalten, dass die Anforderungen an die Abwasserbeseitigung eingehalten werden. Genehmigungspflichtige Abwasserbehandlungsanlagen müssen nach dem Stand der Technik errichtet, betrieben und unterhalten werden.

Benötigte Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen sind abhängig von dem Abwasser (industrielles Abwasser, gewerbliches Abwasser), dass in die Abwasserbehandlungsanlage eingeleitet werden soll.  
Es sind die Anforderungen nach §§ 2 bis 6 IZÜV (Industirekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung) bei der Erstellung der Unterlagen zu berücksichtigen.
Eine bestehende Wasserrechtliche Erlaubnis oder Indirekteinleiter-Genehmigung ist ggf. ebenfalls anzupassen.

Zu Beachten

Die Anzeigepflicht nach § 60, Abs. 4 WHG gilt für eigenständig betriebene industrielle Abwasserbehandlungsanlagen, die keine Nebeneinrichtung im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 der 4. BImSchV sind. Ferner muss das Abwasser aus einer oder mehreren Anlagen nach der Industrieemissions-Richtlinie (IE-RL) stammen und nicht unter die Kommunalabwasser-Richtlinie fallen (91/271/EWG).

Fristen

Mindestens einen Monat bevor mit der Änderung begonnen werden soll.

Ablauf, Dauer & Gebühren

Verfahrensablauf

  • Vorabstimmung
  • Einreichen der Unterlagen nach § 3 Abs. 1 u. 2 IZÜV
  • Prüfung auf Vollständigkeit
  • Ggf. Rücksprache und Nachforderungen
  • Prüfung auf Genehmigungsbedürftigkeit
  • Mitteilung

Dauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und dem Umfang der eingereichten Anträge und Unterlagen.

Gebühren

Für die Verwaltungsleistung der Genehmigung ist eine Verwaltungsgebühr zu entrichten. Die Verwaltungsgebühr richtet sich nach den landesrechtlichen Bestimmungen zu den Verwaltungsgebühren.

In Hamburg fallen die Gebühren gemäß der Umweltgebührenordnung (Anlage 1, Ziffer 4.10.2, UmwGebO) an und betragen zwischen 160 bis 15.000 EUR.

Rechtliche Hinweise

Rechtsbehelf

Gegen den Bescheid kann Widerspruch innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe eingelegt werden.

Rechtsgrundlage

§ 60 Absatz 4 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

 

Beschreibung der Leistung

Die Errichtung, der Betrieb und die wesentliche Änderung bestimmter Abwasserbehandlungsanlagen bedürfen in Deutschland der Genehmigung. Die Definition, auf welche Abwasserbehandlungsanlagen das zutrifft, findet sich in § 60, Abs. 3 WHG. Siehe auch Hinweise/Besonderheiten. Gemäß § 60, Abs. 4 WHG kann anstelle einer Genehmigung auch eine Anzeige ausreichend sein, sofern es sich um eine Änderung der Lage, der Beschaffenheit oder des Betriebs einer Anlage handelt, die Auswirkungen auf die Umwelt haben kann.

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