Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Änderung von Lage, Beschaffenheit oder Betrieb einer Abwasserbehandlungsanlage anzeigen
Eine Änderung der Lage, der Beschaffenheit oder des Betriebs einer Abwasserbehandlungsanlage müssen Sie der zuständigen Behörde unter bestimmten Voraussetzungen anzeigen.
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
- Abwasseranlagen sind so von Ihnen zu errichten, zu betreiben und zu unterhalten, dass die Anforderungen an die Abwasserbeseitigung eingehalten werden.
- Genehmigungspflichtige Abwasserbehandlungsanlagen müssen von Ihnen nach dem Stand der Technik errichtet, betrieben und unterhalten werden.
Benötigte Unterlagen
Zu Beachten
Eine bereits bestehende Wasserrechtliche Erlaubnis oder Indirekteinleiter-Genehmigung ist nach erfolgter Änderung an der Anlage gegebenenfalls ebenfalls anzupassen.
Fristen
Mindestens einen Monat bevor mit der Änderung begonnen werden soll.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Verfahrensablauf
- Es empfiehlt sich, dass Sie sich vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung setzen, um sich dahingehend abzustimmen, ob Ihr Vorhaben anzeige- oder genehmigungspflichtig ist. Die zuständige Stelle kann Ihnen hierbei auch bereits die notwendigen Unterlagen benennen.
- Sie reichen Ihre Anzeige zusammen mit den notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihre Anzeige auf Vollständigkeit sowie eine eventuelle Genehmigungsbedürftigkeit und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen bei Ihnen nach.
- Das Ergebnis der Prüfung wird Ihnen mitgeteilt.
Dauer
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und dem Umfang der eingereichten Anträge und Unterlagen.
Gebühren
160 EUR - 15.000 EUR
Rechtliche Hinweise
Rechtsbehelf
Gegen den Bescheid kann Widerspruch innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe eingelegt werden.
Rechtsgrundlage
§ 60 Absatz 4 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/__60.html
§§ 2-6 Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung (IZÜV)
www.gesetze-im-internet.de/iz_v/BJNR101100013.html
Anlage 1, Ziffer 4.10.2 Umweltgebührenordnung (UmwGebO)
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-UmwGebOHAV39Anlage1
Formulare, Services & Links
Links auf hamburg.de
Beschreibung der Leistung
- die Lage, die Beschaffenheit oder den Betrieb Ihrer Anlage betrifft und
- keiner Genehmigung bedarf und
- Auswirkungen auf die Umwelt haben kann
Adresse und Kontakt
Adresse
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Abwasserwirtschaft
Neuenfelder Straße 19 21109 Hamburg
Infos zur Einrichtung
barrierefrei |
Wir haben eine begrenzte Anzahl von Kundenparkplätzen. Für eine Parkplatzreservierung melden Sie sich bitte bei unserem Empfang per E-Mail empfang@bsw.hamburg.de oder telefonisch + 49 40 428 40 - 50 50. Unsere Funktionszeiten sind: Mo. bis Do. von 08:00 bis 15:15 Uhr, Fr. von 08:00 bis 13:30 Uhr.
Öffentliche Verkehrsanbindung
S3/S31 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark
Suchwörter: Schmutzwasserbeseitigung Schmutzwasserableitung Indirekteinleitung Indirekteinleiter § 60-Anlage Mischwasserkanalisation Niederschlagswassereinleitung Schmutzwasser Wasserhaushaltsgesetz
Letzte Aktualisierung: 30.11.2023