Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Abwasseranlagen Genehmigung
Sie möchten eine Abwasserbehandlungsanlage nach § 60 Abs. 3 WHG errichten oder betreiben ? Dann ist hierfür ein Antrag auf Genehmigung an die zuständige Behörde zu stellen.
Adresse und Kontakt
Adresse
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Abwasserwirtschaft
Neuenfelder Straße 19 21109 Hamburg
Kontakt speichern |
Infos zur Einrichtung
barrierefrei |
Wir haben eine begrenzte Anzahl von Kundenparkplätzen. Für eine Parkplatzreservierung melden Sie sich bitte bei unserem Empfang per E-Mail empfang@bsw.hamburg.de oder telefonisch + 49 40 428 40 - 50 50. Unsere Funktionszeiten sind: Mo. bis Do. von 08:00 bis 15:15 Uhr, Fr. von 08:00 bis 13:30 Uhr.
Öffentliche Verkehrsanbindung
S3/S31 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
Benötigte Unterlagen
Zu Beachten
Fristen
Der Antrag muss frühzeitig gestellt werden, da eine betreffende Abwasserbehandlungsanlage nur mit Genehmigung betrieben werden darf.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Verfahrensablauf
- Vorabstimmung
- Einreichen der Unterlagen nach § 3 Abs. 1 u. 2 IZÜV
- Prüfung auf Vollständigkeit
- Ggf. Rücksprache und Nachforderungen
- Prüfung auf Genehmigungsbedürftigkeit
- Mitteilung
Dauer
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und dem Umfang der eingereichten Anträge und Unterlagen.
Gebühren
Für die Genehmigung ist eine Verwaltungsgebühr zu entrichten. Die Verwaltungsgebühr richtet sich nach den landesrechtlichen Bestimmungen zu den Verwaltungsgebühren.
In Hamburg beträgt die Gebühr gemäß Umweltgebührenordnung abhängig von den Herstellungskosten der Anlage bis zu 289.000 €, mindestens jedoch 500 € (Anlage 1, Ziffer 4.10 UmwGebO).
Rechtliche Hinweise
Rechtsbehelf
Gegen den Bescheid kann Widerspruch innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe eingelegt werden.
Rechtsgrundlage
§ 60 Absatz 3 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Formulare, Services & Links
Beschreibung der Leistung
Suchwörter: Wasserhaushaltsgesetz-Abwasserbeseitigung Schmutzwasserbeseitigung Schmutzwasserableitung Einleitungsbedingungen Einleitungsgenehmigungen für Abwasser Mischwasserkanalisation Schmutzwasser Wasserhaushaltsgesetz
Letzte Aktualisierung: 28.09.2023