Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Eignung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Feststellung
Sie möchten eine Anlage zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen (LAU-Anlage) wassergefährdender Stoffe errichten, betreiben oder wesentlich ändern? Dann ist hierfür ein Antrag auf Eignungsfeststellung bei der...
Sie möchten eine Anlage zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen (LAU-Anlage) wassergefährdender Stoffe errichten, betreiben oder wesentlich ändern? Dann ist hierfür ein Antrag auf Eignungsfeststellung bei der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) zu stellen.
Adresse und Kontakt
Adresse
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Abwasserwirtschaft
Neuenfelder Straße 19 21109 Hamburg
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Infos zur Einrichtung
barrierefrei |
Wir haben eine begrenzte Anzahl von Kundenparkplätzen. Für eine Parkplatzreservierung melden Sie sich bitte bei unserem Empfang per E-Mail empfang@bsw.hamburg.de oder telefonisch + 49 40 428 40 - 50 50. Unsere Funktionszeiten sind: Mo. bis Do. von 08:00 bis 15:15 Uhr, Fr. von 08:00 bis 13:30 Uhr.
Öffentliche Verkehrsanbindung
S3/S31 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
Benötigte Unterlagen
Zu Beachten
Fristen
Vor Inbetriebnahme oder einer wesentlichen Änderung der Anlage muss die Genehmigung vorliegen.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Verfahrensablauf
- Vorabstimmung
- Einreichen der Unterlagen nach § 42 AwSV
- Prüfung auf Vollständigkeit
- Ggf. Rücksprache und Nachforderungen
- Prüfung der Unterlagen
- Bescheiderstellung
Dauer
Bearbeitungsdauer je nach Umfang und Qualität der Anlage bzw. Unterlagen.
Gebühren
Je nach Zeitaufwand 150 – 6.000 € (siehe Anlage 1, Ziffer 3.20, Umweltgebührenordnung (UmwGebO)
Rechtliche Hinweise
Rechtsbehelf
Gegen die Eignungsfeststellung kann innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden.
Rechtsgrundlage
§ 63 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. § 41 und § 42 Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV).
Formulare, Services & Links
Beschreibung der Leistung
Die Eignungsfeststellung ist ein Instrument der behördlichen Vorabkontrolle, ein „Brauchbarkeitsnachweis“ und keine Anlagengenehmigung. Prüfmaßstab ist die Einhaltung des Besorgnisgrundsatzes bzw. des bestmöglichen Schutzes sowie der technischen Regeln. Die Eignungsfeststellung ist ein mitwirkungsbedürftiger Verwaltungsakt, sie bedarf der Antragstellung durch den Betreiber der Anlage.
Suchwörter: Eignung Eignungsfeststellung LAU-Anlagen AwSV
Letzte Aktualisierung: 26.09.2023