Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Feststellung der Eignung von Anlagen für den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Wenn Sie eine Anlage zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen wassergefährdender Stoffe errichten, betreiben oder wesentlich ändern wollen, dann müssen Sie vorab einen Antrag auf Feststellung der Eignung der Anlage bei...
Wenn Sie eine Anlage zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen wassergefährdender Stoffe errichten, betreiben oder wesentlich ändern wollen, dann müssen Sie vorab einen Antrag auf Feststellung der Eignung der Anlage bei der zuständigen Behörde stellen.
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
Benötigte Unterlagen
Zu Beachten
Fristen
Keine. Die Eignungsfeststellung muss Ihnen jedoch vorliegen, bevor Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen. Sie sollten den Antrag daher frühzeitig vor dem beabsichtigen Beginn Ihres Vorhabens stellen.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Verfahrensablauf
- Es ist empfehlenswert, dass Sie vor Einreichung des Antrages eine Vorabstimmung mit der zuständigen Behörde vornehmen.
- Sie reichen einen schriftlichen, formlosen Antrag auf Feststellung bei der zuständigen Behörde ein
- Mit dem Antrag reichen Sie Nachweise ein, die die Eignung der Anlage belegen.
- Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit.
- Gegebenenfalls nimmt die zuständige Behörde nochmals Rücksprache mit Ihnen und · fordert weitere Unterlagen nach.
- Das Ergebnis des Eignungsfeststellungsverfahrens wird Ihnen mit einem schriftlichen Bescheid mitgeteilt.
Dauer
Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach dem Umfang des Antrages. Sie müssen jedoch mit einer Bearbeitungsdauer von bis zu mehreren Monaten rechnen.
Gebühren
Je nach Zeitaufwand Umfang des Antrages 150 – 6.000 € EUR
Rechtliche Hinweise
Rechtsbehelf
Widerspruch
Rechtsgrundlage
§ 63 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
§ 13 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
§ 17 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
§ 41 Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
§ 42 Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
Anlage 1, Ziffer 3.20, Umweltgebührenordnung (UmwGebO)
Formulare, Services & Links
Links auf hamburg.de
Beschreibung der Leistung
Die Eignungsfeststellung dient der präventiven Kontrolle der technischen Gestaltung der Anlage. Die Eignungsfeststellung ist ein Instrument der behördlichen Vorabkontrolle, ein „Brauchbarkeitsnachweis“ und keine Anlagengenehmigung. Prüfmaßstab ist die Einhaltung des Besorgnisgrundsatzes beziehungsweise des bestmöglichen Schutzes sowie der technischen Regeln.
Um das Verfahren zur Feststellung der Eignung einzuleiten, müssen Sie einen schriftlichen Antrag bei der zuständigen Behörde stellen.
Adresse und Kontakt
Adresse
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Abwasserwirtschaft
Neuenfelder Straße 19 21109 Hamburg
Infos zur Einrichtung
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Suchwörter: Tankstellen LAU-Anlagen AwSV Wasserbehörde Heizölverbraucheranlage
Letzte Aktualisierung: 05.12.2023