Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Erteilung von Einleitungsgenehmigungen für das Einleiten von gewerblichem Abwasser in private Abwasseranlagen

Sie möchten gewerbliches Abwasser in eine private Abwasseranlage (Kanalisation, Kläranlage) einleiten? Dann ist hierfür ein Antrag auf Einleitungsgenehmigung an die zuständige Behörde des jeweiligen Bundeslands...

Sie möchten gewerbliches Abwasser in eine private Abwasseranlage (Kanalisation, Kläranlage) einleiten? Dann ist hierfür ein Antrag auf Einleitungsgenehmigung an die zuständige Behörde des jeweiligen Bundeslands zu stellen.

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Adresse und Kontakt

Adresse

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Abwasserwirtschaft
Neuenfelder Straße 19 21109 Hamburg

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Infos zur Einrichtung

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Wir haben eine begrenzte Anzahl von Kundenparkplätzen. Für eine Parkplatzreservierung melden Sie sich bitte bei unserem Empfang per E-Mail empfang@bsw.hamburg.de oder telefonisch + 49 40 428 40 - 50 50. Unsere Funktionszeiten sind: Mo. bis Do. von 08:00 bis 15:15 Uhr, Fr. von 08:00 bis 13:30 Uhr.

Öffentliche Verkehrsanbindung

S3/S31 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark

Wichtige Hinweise

Voraussetzungen

Die Genehmigung darf erteilt werden (Ermessen), wenn es sich bei der geplanten Einleitung um Abwasser gemäß § 54 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) handelt und die Einleitung qualitativ und quantitativ geeignet ist, um in die private Abwasseranlage eingeleitet zu werden. Mit der Einleitungsgenehmigung können Auflagen zur Vorbehandlung des Abwassers sowie zur Eigenüberwachung verbunden sein. Die Einleitungsgenehmigung kann zeitlich befristet sein.

Benötigte Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen sind abhängig von dem Abwasser, das in die private Abwasseranlage eingeleitet werden soll.

Fristen

Der Antrag muss frühzeitig gestellt werden, da eine Einleitung von Abwasser in eine private Abwasseranlage nur mit erteilter Genehmigung erfolgen darf.

Ablauf, Dauer & Gebühren

Verfahrensablauf

Der Antrag auf Einleitungsgenehmigung ist schriftlich zu stellen. Bei Antragsstellung sind alle erforderlichen Unterlagen einzureichen. Nach Prüfung und positiver Beurteilung des Antrags wird der Genehmigungsbescheid unter Angabe der erforderlichen Auflagen ausgestellt. Unter Umständen erfolgen Rücksprachen mit dem/der Antragssteller/in im Verlauf der Antragsprüfung.

Dauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und dem Umfang der eingereichten Anträge und Unterlagen.

Gebühren

Für die Beantragung einer Einleitungsgenehmigung fallen Gebühren nach Umweltgebührenordnung (UmwGebO) an. Diese richten sich nach dem Zeitaufwand der Antragsbearbeitung.

Rechtliche Hinweise

Rechtsbehelf

Gegen den Bescheid kann Widerspruch innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe eingelegt werden.

Rechtsgrundlage

§ 59 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)



 

Beschreibung der Leistung

Für das Einleiten von Abwasser (industrielles Abwasser, gewerbliches Abwasser) in eine private Abwasseranlage (Indirekteinleitung) ist in Hamburg unter bestimmten Voraussetzungen eine Genehmigung erforderlich. Alternativ kann auch die Freistellung von der Genehmigungspflicht beantragt werden. Die Erteilung der Genehmigung erfolgt durch die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft durch das Referat Grundstücksentwässerung, Indirekteinleitung (W21).

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