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Beantragung der Berufserlaubnis als Veterinärmedizinisch-technische Assistentin oder Assistent aus Drittstaaten

Sie möchten in Deutschland als Veterinärmedizinisch-technische Assistentin oder Veterinärmedizinisch-technischer Assistent arbeiten? Dann brauchen Sie eine staatliche Erlaubnis. Sie können Ihre ausländische...

Sie möchten in Deutschland als Veterinärmedizinisch-technische Assistentin oder Veterinärmedizinisch-technischer Assistent arbeiten? Dann brauchen Sie eine staatliche Erlaubnis. Sie können Ihre ausländische Berufsqualifikation anerkennen lassen.

Wichtige Hinweise

Voraussetzungen

  • Sie haben eine Ausbildung als Veterinärmedizinisch-technische Assistentin oder Veterinärmedizinisch-technischer Assistent erfolgreich außerhalb der Europäischen Union (EU), dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz abgeschlossen und sind dazu berechtigt, dort selbstständig als Veterinärmedizinisch-technische Assistentin oder Veterinärmedizinisch-technischer Assistent zu arbeiten.
  • Sie wollen in Deutschland als Veterinärmedizinisch-technische Assistentin oder Veterinärmedizinisch-technischer Assistent arbeiten.
  • Persönliche Eignung: Sie sind zuverlässig für die Arbeit als Veterinärmedizinisch-technische Assistentin oder Veterinärmedizinisch-technischer Assistent und haben keine Vorstrafen.
  • Gesundheitliche Eignung: Sie können psychisch und physisch als Veterinärmedizinisch-technische Assistentin oder Veterinärmedizinisch-technischer Assistent arbeiten.
  • Sie haben Deutschkenntnisse auf dem erforderlichen Sprachniveau. Das ist normalerweise das Sprachniveau B2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER).

Benötigte Unterlagen

  • Antrag (online abrufbar)
  • Unterlagen gem. Merkblatt (online abrufbar)
  • Sprachnachweis B2/ Fachsprachenprüfung (siehe Merkblatt)
  • ärztliches Attest (online abrufbar)
  • behördliches Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 BZRG

Fristen

Keine

Ablauf, Dauer & Gebühren

Verfahrensablauf

Antragstellung 
Sie stellen Ihre Unterlagen anhand des Merkblattes zusammen, das Sie auf unserer Homepage finden können bzw. das Sie von uns übersandt bekommen haben. Die Unterlagen reichen Sie uns zusammen mit dem Antrag in der erforderlichen Form ein.

Prüfung der Gleichwertigkeit 
Die zuständige Stelle prüft dann, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen. Eine wichtige Voraussetzung ist die Gleichwertigkeit Ihrer Berufsqualifikation. Die zuständige Stelle vergleicht Ihre Berufsqualifikation aus dem Ausland mit der deutschen Berufsqualifikation als Veterinärmedizinisch-technische Assistentin oder Veterinärmedizinisch-technischer Assistent. Die Berufsqualifikation ist gleichwertig, wenn es keine wesentlichen Unterschiede zwischen Ihrer ausländischen Berufsqualifikation und der deutschen Berufsqualifikation gibt.

Mögliche Ergebnisse der Prüfung 
Liegt eine Gleichwertigkeit vor, reichen Sie die Nachweise über Ihre gesundheitliche, sprachliche und persönliche Eignung (Merkblatt) ein.

Liegt keine Gleichwertigkeit vor, absolvieren Sie eine Anpassungsmaßnahme in Form einer Kenntnisprüfungoder eines Anpassungslehrgangs. Sie bekommen hierzu weitere Informationen von uns.

Dauer


  • bis zu 2 Monate im beschleunigten Verfahren

  • bis zu 4 Monate im regulären Verfahren

Gebühren

mindestens EUR 225, je nach Aufwand bis zu EUR 600 zzgl. EUR 42 für die Urkunde

Rechtliche Hinweise

Rechtsbehelf

Gegen einen ablehnenden Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der im Briefkopf bezeichneten Dienststelle erhoben werden.

Rechtsgrundlage

§ 1 Absatz 1 Gesetz über die Berufe in der medizinischen Technologie

http://www.gesetze-im-internet.de/mtbg/__1.html

Formulare, Services & Links

Beschreibung der Leistung

Um in Deutschland als Veterinärmedizinisch-technische Assistentin oder Veterinärmedizinisch-technischer Assistent arbeiten zu dürfen, benötigen Sie eine Berufserlaubnis. Hierfür wird die Gleichwertigkeit Ihrer ausländischen Ausbildung mit der deutschen Ausbildung geprüft. Liegt eine Gleichwertigkeit vor, können Sie eine Berufserlaubnis bekommen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Liegt eine Gleichwertigkeit nicht vor, müssen Sie zunächst eine Anpassungsmaßnahme (Kenntnisprüfung/Anpassungslehrgang) absolvieren, bevor Sie eine Berufserlaubnis erhalten können.
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Adresse und Kontakt

Adresse

Sozialbehörde
G11
Gesundheitsrecht und Gesundheitsberufe
Billstraße 80 20539 Hamburg

Telefonnummer

+49 40 42837-2321

Infos zur Einrichtung

Öffentliche Verkehrsanbindung

S2/S21 Rothenburgsort, Busse 120/122/124/130/160/224/530 Rothenburgsort

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