Amt für Migration

Asylbewerberleistungsgesetz Krankenversicherung

Krankenversicherung für Asylbewerber

Seit dem 1. Januar 2023 liegt die Zuständigkeit für die Bearbeitung von Anträgen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zentral bei der Behörde für Inneres und Sport (BIS) im Amt für Migration (Amt M) und nicht mehr bei den bezirklichen Dienststellen für Grundsicherung.
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Adresse und Kontakt

Adresse

Amt für Migration
Leistungen für Asylbewerber Referat M43
Bargkoppelstieg 10-14 22145 Hamburg

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Wichtige Hinweise

Voraussetzungen

Leistungsberechtigung gemäß § 1a oder 3 AsylbLG

Benötigte Unterlagen

  • Antrag sowie
  • Unterlagen über Einkommen, Belastungen und Vermögen
  • Ausweisdokumente (Aufenthaltsgestattung, Duldung bzw. Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis)

Zu Beachten

Ab Januar 2023 erfolgt eine zentrale Bearbeitung durch die
Behörde für Inneres und Sport,
Referat M 43,
Bargkoppelstieg 10-14,
22145 Hamburg,
E-Mail: asylblg@amtfuermigration.hamburg.de 
Tel. 040 428 39-4399

Am Standort Bargkoppelstieg findet keine offene Sprechstunde statt. Offene Sprechstunde Hammer Straße 30-34, 22041 Hamburg nur freitags von 8.00 bis 14.00 Uhr.

Fristen

keine

Ablauf, Dauer & Gebühren

Verfahrensablauf

Wenn Sie gemäß § 1 oder 3 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) Ansprüche auf Leistungen haben, werden Sie bei einer Krankenversicherung angemeldet.

Dauer

Über den Antrag wird schnellst möglichst entschieden. Die Bearbeitungsdauer hängt unter anderem von der Vollständigkeit der Angaben und der Vorlage der für die Antragsbearbeitung erforderlichen Nachweise ab.

Aufgrund eines sehr hohen Publikumsandrangs sind Vorsprachen ohne Termin im Bargkoppelstieg derzeit nicht möglich. Die telefonische Erreichbarkeit ist zudem stark eingeschränkt.

Ab dem 01. Juli 2023 findet die offene Sprechstunde nur freitags von 8.00 bis 14.00 Uhr ausschließlich im Dienstgebäude des Amtes für Migration in der Hammer Straße 30-34, 22041 Hamburg statt.

Zur Terminvereinbarung kann eine E-Mail an asylblg-termin@amtfuermigration.hamburg.de gesendet werden, bitte darin kurz den Grund des Anliegens (zum Beispiel: es wird die Kopie eines Dokuments benötigt) nennen.

Für die Bekanntgabe von Änderungen in persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen, Übermittlung von Folgeanträgen und sonstigen Anliegen kann eine E-Mail an: asylblg@amtfuermigration.hamburg.de gesendet werden. 

 

Gebühren

keine 

Rechtliche Hinweise

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§ 4 AsylbLG Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt

 

Formulare, Services & Links

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Beschreibung der Leistung

Wenn Sie gemäß § 1 oder 3 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) Ansprüche auf Leistungen haben, werden Sie bei einer Krankenversicherung angemeldet.

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