Handwerkskammer Hamburg
Löschung aus dem Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke oder aus dem Verzeichnis handwerksähnlicher Gewerbe beantragen
Wenn Sie im Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes eingetragen sind und Sie den Betrieb aufgeben, müssen Sie Ihren Eintrag bei der zuständigen...
Wenn Sie im Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes eingetragen sind und Sie den Betrieb aufgeben, müssen Sie Ihren Eintrag bei der zuständigen Handwerkskammer löschen lassen.
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
Benötigte Unterlagen
- gegebenenfalls Kopie der Gewerbeabmeldebestätigung
- Original der Handwerks- beziehungsweise Gewerbekarte
Zu Beachten
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Fristen
Keine
Ablauf, Dauer & Gebühren
Verfahrensablauf
- Sie stellen bei der zuständigen Handwerkskammer den Antrag auf Löschung aus dem "Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes“. Je nach Angebot der Handwerkskammer steht das Meldeformular online bereit. Sie können Ihre Unterlagen auch persönlich einreichen und den Antrag vor Ort ausfüllen.
- Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, das Verfahren über eine Einheitliche Stelle wie zum Beispiel den für den Betriebsort zuständigen "Einheitlichen Ansprechpartner" abzuwickeln.
Dauer
3-4 Wochen
Gebühren
Gebühr: gebührenfrei
Rechtliche Hinweise
Rechtsbehelf
Widerspruch
Rechtsgrundlage
Bezeichnung: § 18 Handwerksordnung (HwO)
URL: https://www.gesetze-im-internet.de/hwo/__18.html
Bezeichnung: Anlage B - Handwerksähnliche Gewerbe, Handwerksordnung (HwO)
URL: https://www.gesetze-im-internet.de/hwo/anlage_b.html
Formulare, Services & Links
Weitere Dienstleistungen
Links im Internet
Beschreibung der Leistung
Gründe für eine Löschung sind unter anderem:
- Aufgabe Ihres Gewerbebetriebes (auch aus wirtschaftlichen Gründen)
- Betriebsumgründung/Rechtsformwechsel
- Tod des Betriebsinhabers oder Betriebsübergabe an einen neuen Betriebsinhaber
- Verlegung des Betriebes in einen anderen Handwerkskammer-Bezirk
Die Löschung erfolgt von Amtswegen, wenn die Eintragungsvoraussetzungen weggefallen sind und kein Löschungsantrag gestellt wurde zum Beispiel bei Ablauf einer befristeten Ausnahmebewilligung, bei Vorlage einer rechtskräftigen Gewerbeuntersagung oder bei nicht nachgewiesener Selbständigkeit.
Mit vollzogener Löschung erlischt die Berechtigung, das betreffende zulassungsfreie Handwerk bzw. handwerksähnliche Gewerbe auszuüben.
Adresse und Kontakt
Adresse
Handwerkskammer Hamburg
Holstenwall 12 20355 Hamburg
Raum: Servicecenter
Telefonnummer
Telefax
Öffnungszeiten
Mo, Di, Do 7.45-16.30, Mi 7.45-12.00, Fr 7.45-16.00 Uhr, sowie nach Absprache
Infos zur Einrichtung
Öffentliche Verkehrsanbindung
Busse 112 Handwerkskammer, U3/Busse 16/17/112 St. Pauli, Busse 3/X35 Sievekingplatz
Suchwörter: Handwerksähnliches Gewerbe, Eintragung Zulassungsfreies Handwerk, Eintragung Sticker Fahrzeugverwerter Feinoptiker Flechtwerkgestalter Fleckteppichhersteller Fleischzerleger Flexografen Fotografen Galvaniseure Gebäudereiniger Geigenbauer Gerber Getränkeleitungsreiniger Graveure Handschuhmacher Handzuginstrumentenmacher Holzbildhauer Holzblasinstrumentenmacher Holzblockmacher Holzreifenmacher Holzschindelmacher Holzschuhmacher Keramiker Klavierstimmer Klöppler Korbgestalter Kosmetiker Kunststopfer Kürschner Kuttler Mälzer Maskenbildner Maßschneider Metallbildner Metallblasinstrumentenmacher Modellbauer Modisten Muldenhauer Müller Plisseebrenner Posamentierer Rammgewerbe Requisiteure Schirmmacher Schlagzeugmacher Schneidwerkzeugmechaniker Schnellreiniger Schuhmacher Segelmacher Siebdrucker Speiseeishersteller Steindrucker Stoffmaler Stricker Tankschutzbetriebe Teppichreiniger Textilgestalter Textilreiniger Theaterkostümnäher Theatermaler Theaterplastiker Uhrmacher Vergolder Wachszieher Weber Weinküfer Zupfinstrumentenmacher Holz- und Bautenschützer Fuger (im Hochbau) Glas- und Porzellanmaler Gold- und Silberschmiede Herstellung von Drahtgestellen für Dekorationszwecke in Sonderanfertigung Holz-Leitermacher (Sonderanfertigung) Innerei-Fleischer Kabelverleger im Hochbau (ohne Anschlussarbeiten) Klavier- und Cembalobauer Lampenschirmhersteller (Sonderanfertigung) Metall- und Glockengießer Metallsägen-Schärfer Metallschleifer und Metallpolierer Rohr- und Kanalreiniger Sattler und Feintäschner Textil-Handdrucker Anlage B Handwerksordnung
Letzte Aktualisierung: 04.12.2023