Sozialbehörde
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach SGB IX an Arbeitgeber Bewilligung
Die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben können durch Unternehmen für schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Angestellte beantragt werden. Die Leistungen dienen dazu, dass Arbeitsplätze für schwerbehinderte...
Die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben können durch Unternehmen für schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Angestellte beantragt werden. Die Leistungen dienen dazu, dass Arbeitsplätze für schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Menschen geschaffen werden oder erhalten bleiben.
Gefördert werden: (Einzel-)Unternehmen Sie können diese finanziellen und beratenden Leistungen beantragen. Das zuständige Integrationsamt nimmt bei Bedarf oder auf Wunsch Kontakt mit Ihnen auf, um Sie zu den Leistungen zu beraten. Während der Antragsprüfung können verschiedene Beteiligte Kontakt aufnehmen. Unter anderem können sich bei Bedarf der Integrationsfachdienst und der technische Beratungsdienst an Sie wenden.
Es ist möglich, aus zwei verschiedenen Optionen zu wählen.
- Sie können eine Beratung anfragen, um zum Thema Bewilligung von Leistungen für schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Personen an Unternehmen durch das Ihnen zugeordnete Integrationsamt beraten zu werden.
- Sie können einen Antrag stellen. Dort können Sie alle relevanten Informationen zum Unternehmen und zur schwerbehinderten oder ihr gleichgestellten Person angeben. Ihren Bedarf können Sie in einem Freitextfeld beschreiben oder sobald diese Anträge ergänzt worden sind folgende Leistungen direkt beantragen:
- Beschäftigungssicherungszuschuss (BSZ) beziehungsweise Ausgleich bei außergewöhnlichen Belastungen für Unternehmen
- Behinderungsgerechte Einrichtung/Ausstattung von Arbeitsplätzen bzw. dem Arbeitsumfeld
- Investitionen zur Schaffung eines neuen Arbeits-/Ausbildungsplatzes
- Berufsausbildung
- Sonstige Maßnahmen zur behindertengerechten Beschäftigung (beispielsweise Qualifizierungsmaßnahmen) Der Förderumfang wird individuell und abhängig von der benötigten Leistung festgelegt. Die tatsächliche Höhe der Förderung errechnet sich aus dem Umfang der Maßnahme.
Adresse und Kontakt
Adresse
Sozialbehörde
SI 44
Integrationsamt
Hamburger Straße 47 22083 Hamburg
Telefonnummer
Telefax
Infos zur Einrichtung
barrierefrei |
Öffentliche Verkehrsanbindung
U3/Busse X22/261 Hamburger Straße, siehe auch Link HVV Geofox
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
- Sie beschäftigen schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Personen.
- Sie möchten Leistungen für eine schwerbehinderte oder ihr gleichgestellte Person beantragen.
- Sie möchten eine Beratung zur Beschäftigung und/oder Unterstützung von schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellten Personen anfragen.
Benötigte Unterlagen
- Kopie eines aktuellen Nachweises der Beschäftigung (Arbeitsvertrag)
- Kopie des Schwerbehindertenausweises beziehungsweise des Gleichstellungsbescheides
Zu Beachten
Das Integrationsamt benötigt zur Antragsprüfung immer auch den Feststellungsbescheid des Menschen mit Behinderung. Sollte Ihnen dieser als Unternehmen nicht vorliegen, teilen Sie Ihrem/Ihrer Mitarbeitenden bitte mit, dass er/sie diesen zur Vervollständigung des Antrags an das Integrationsamt senden muss.
Fristen
Der Antrag ist immer im Vorfeld der Beschaffung einer Leistung einzureichen. Rückwirkende Anträge für bereits beschaffte Hilfsmittel oder Leistungen können in der Regel nicht anerkannt werden.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Verfahrensablauf
Die Beantragung der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach Sozialgesetzbuch Neuntes Buch an Unternehmen erfolgt online:
- Sie beschreiben das Anliegen.
- Sie senden die Daten nebst den geforderten Unterlagen an die zuständige Behörde. - Das Integrationsamt prüft den Antrag.
- Für eine Beratung oder weitere Informationen nimmt das örtlich zuständige Integrationsamt Kontakt mit dem/der Antragstellenden auf.
- Für weitere Anliegen können sich weitere Beteiligte wie der Psychosoziale Fachdienst oder der technische Beratungsdienst beim/bei der Antragstellenden melden.
- Zur genauen Leistungsklärung führen die weiteren Beteiligten eventuell eine Begehung durch. Das Integrationsamt übersendet den Bescheid postalisch an den Antragstellenden.
Dauer
6 Wochen bis 12 Wochen Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer: Die Bearbeitungsdauer ist zum Beispiel abhängig von etwaigen Betriebsbesuchen, Einreichung weiterer benötigter Unterlagen und Ihrer Mitwirkung im Allgemeinen.
Gebühren
Keine
Rechtliche Hinweise
Rechtsgrundlage
§ 185 Absatz 3 Nummer 2a Sozialgesetzbuch Neuntes Buch in Verbindung mit § 26 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__185.html
https://www.gesetze-im-internet.de/schwbav_1988/__26.html
§ 185 Absatz 3 Nummer 2b Sozialgesetzbuch Neuntes Buch in Verbindung mit § 26a Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__185.html
https://www.gesetze-im-internet.de/schwbav_1988/__26a.html
§ 185 Absatz 3 Nummer 2c Sozialgesetzbuch Neuntes Buch in Verbindung mit § 26b Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__185.html
https://www.gesetze-im-internet.de/schwbav_1988/__26b.html
§ 185 Absatz 3 Nummer 2d Sozialgesetzbuch Neuntes Buch in Verbindung mit § 26c Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__185.html
https://www.gesetze-im-internet.de/schwbav_1988/__26c.html
§ 185 Absatz 3 Nummer 2e Sozialgesetzbuch Neuntes Buch in Verbindung mit § 27 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__185.html
https://www.gesetze-im-internet.de/schwbav_1988/__27.html
§ 15 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung
https://www.gesetze-im-internet.de/schwbav_1988/__15.html
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Letzte Aktualisierung: 09.06.2023