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Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Erlaubnis von Hundeschulen
Das Betreiben einer Hundeschule bedarf nach §11 Tierschutzgesetz einer Erlaubnis. Zuständig sind die Amtstierärzte in den Verbraucherschutzämter der Bezirksämter.
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Adresse und Kontakt
Adresse
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Lebensmittelsicherheit
Billstraße 80a 20539 Hamburg
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Infos zur Einrichtung
Öffentliche Verkehrsanbindung
S2/S21 Rothenburgsort, Busse 120/122/124/130/160/224/530 Rothenburgsort
Wichtige Hinweise
Zu Beachten
Es ist ein schriftlicher Antrag zu stellen in den Verbraucherschutzämter der Bezirke. Ansprechpartner in den Verbraucherschutzämtern sind die dort tätigen Amtstierärzte
Ablauf, Dauer & Gebühren
Gebühren
Bitte telefonisch erfragen
Formulare, Services & Links
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Suchwörter: Hundeschulen, Anerkennung Hundetrainer Hundetrainer Ausbildung §11-Erlaubnis Tierschutzgesetz
Letzte Aktualisierung: 22.09.2023