Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

Erlaubnis von Hundeschulen

Das Betreiben einer Hundeschule bedarf nach §11 Tierschutzgesetz einer Erlaubnis. Zuständig sind die Amtstierärzte in den Verbraucherschutzämter der Bezirksämter.

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Adresse und Kontakt

Adresse

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Lebensmittelsicherheit
Billstraße 80a 20539 Hamburg

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Infos zur Einrichtung

Öffentliche Verkehrsanbindung

S2/S21 Rothenburgsort, Busse 120/122/124/130/160/224/530 Rothenburgsort

Wichtige Hinweise

Zu Beachten

Es ist ein schriftlicher Antrag zu stellen in den Verbraucherschutzämter der Bezirke. Ansprechpartner in den Verbraucherschutzämtern sind die dort tätigen Amtstierärzte

Ablauf, Dauer & Gebühren

Gebühren

Bitte telefonisch erfragen

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