Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

Tierschutzbeauftragte bestellen

Vor Aufnahme der Tätigkeit müssen Sie als Trägerin beziehungsweise Träger einer Einrichtung oder als verantwortliche Person für den Betrieb mindestens eine Tierschutzbeauftragte Person bestellen und diese der...

Vor Aufnahme der Tätigkeit müssen Sie als Trägerin beziehungsweise Träger einer Einrichtung oder als verantwortliche Person für den Betrieb mindestens eine Tierschutzbeauftragte Person bestellen und diese der zuständigen Behörde anzeigen.

Wichtige Hinweise

Voraussetzungen

Einrichtung:
  • Sie müssen eine Tierschutzbeauftragte Person bestellen, wenn Ihre Einrichtung Wirbeltiere oder Kopffüßer züchtet, hält oder verwendet, die in Tierversuchen eingesetzt werden.

Tierschutzbeauftragte Person:
  • Eine Tierschutzbeauftragte oder stellvertretende Person muss die notwendige Fachkenntnis und Zuverlässigkeit besitzen.
    • Die Fachkenntnis muss über ein Hochschulabschlusszeugnis in Veterinärmedizin und den entsprechenden Kenntnissen beziehungsweise Fähigkeiten nachgewiesen werden.
  • Ebenfalls ist die Tierschutzbeauftragte Person verpflichtet, ihr Wissen und Kenntnisse durch regelmäßige Fortbildung auf den Neuesten Stand der Wissenschaft zu halten.
  • Falls Sie keine Veterinärmedizinerin oder kein Veterinärmedizinersind, können Sie eine Ausnahmegenehmigung mit einer entsprechenden Begründung beantragen.
  • Für eine Ausnahmegenehmigung müssen Sie erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten, die laut Rechtsregelung notwendig sind, für die zu bestellende Tierschutzbeauftragte Person nachweisen.
  • Die Tierschutzbeauftragte Person darf nicht gleichzeitig für selbst durchgeführte Tierversuche zuständig sein.

Benötigte Unterlagen

  • Schriftliche Anzeige (formloses Schreiben) (original)
  • Hochschulabschlusszeugnis in Veterinärmedizin (falls vorhanden) (Kopie)
  • Nachweise über Qualifikation im Bereich Tierversuch (Kopie)
  • Innerbetriebliche Anweisung oder Satzung als Beleg für die Stellung und Befugnisse der Tierschutzbeauftragten Person (Kopie)

Zu Beachten

Ein Fachgespräch ist möglich.

Fristen

Die Anzeige muss vor Aufnahme der Tätigkeiten der Einrichtung erfolgen.

Ablauf, Dauer & Gebühren

Verfahrensablauf

Bestimmen Sie vor Aufnahme der betreffenden Tätigkeiten eine Tierschutzbeauftragte und eine stellvertretende Person.
  • Die Stellung und die Befugnisse der oder des Tierschutzbeauftragten sind durch Satzung, innerbetriebliche Anweisung oder in ähnlicher Form zu regeln.
  • Werden mehrere Tierschutzbeauftragte bestellt, so sind deren Aufgabenbereiche festzulegen.
Als vertretungsberechtigte Person der Einrichtung können Sie der zuständigen Behörde schriftlich formlos mitteilen, welche Personen als Tierschutzbeauftragte bestellt sind.
 
Wenn Sie die Bestellung schriftlich anzeigen wollen:
  • Setzen Sie eine formlose Anzeige schriftlich auf und unterschreiben Sie diese.
  • Die unterschriebene Anzeige reichen Sie mit den erforderlichen Unterlagen auf dem Postweg bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die Behörde führt nach Eingang eine formelle Prüfung durch. Sollte eine Nachbesserung notwendig sein, wird diese von Ihnen eingefordert.
  • Im Anschluss wird eine fachliche Prüfung durchgeführt, bei der die Eignung der Person geprüft wird. Sollte die Eignung nicht bestätigt werden, wird zuerst mit Ihnen Kontakt aufgenommen und die Möglichkeiten aufgezeigt.
  • Wenn Sie keine Nachbesserung oder Neubesetzung durchführen, wird die Anzeige abgelehnt.
  • Bei einer positiven Prüfung wird die Anzeige bestätigt und betriebsbezogen abgelegt.

Dauer

Die Bearbeitungszeit ist je Vorgang unterschiedlich und kann nicht allgemein abgeschätzt werden. 

Gebühren

Eine Ausnahmegenehmigung ist kostenpflichtig. Die Höhe der Kosten richtet sich nach dem jeweiligen Bearbeitungsaufwand.

Rechtliche Hinweise

Rechtsbehelf

Widerspruch (4 Wochen nach Zugang der Bestätigung)

Rechtsgrundlage

Beschreibung der Leistung

Als Trägerin beziehungsweise Träger einer Einrichtung oder als verantwortliche Person für einen Betrieb, in dem Tierversuche durchgeführt oder in dem Gewebe und Organe von Tieren zu wissenschaftlichen Zwecken entnommen werden, müssen Sie vor Aufnahme der Tätigkeit, eine Tierschutzbeauftragte Person und eine stellvertretende Person bestellen und der zuständigen Behörde melden.
Die Tierschutzbeauftragte Person beziehungsweise die stellvertretende Person muss die nötige Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzen. Die Sachkunde muss mit Nachweisen belegt werden.
Als Trägerin beziehungsweise Träger einer solchen Einrichtung oder als verantwortliche Person für einen solchen Betrieb müssen Sie in einer Anweisung sicherstellen, dass die Tierschutzbeauftragte Person bei der Erfüllung ihrer oder seiner Aufgaben weisungsfrei ist. Sie oder er darf wegen der Erfüllung der Aufgaben nicht benachteiligt werden. Ihre oder seine Stellung und Befugnisse sind durch Satzung, innerbetriebliche Anweisung oder in ähnlicher Form zu regeln. 
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Adresse und Kontakt

Adresse

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Versuchstierschutz
Billstraße 80a 20539 Hamburg

Infos zur Einrichtung

Öffentliche Verkehrsanbindung

S2 Rothenburgsort, Busse 120/122/124/130/160/224/530 Rothenburgsort

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