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Sozialbehörde
Registrierung von Praxisanleiterinnen und -anleitern für die Pflege
Als Ausbildungsstelle für Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner müssen Sie Ihre Praxisanleiterinnen und -anleiter registrieren.
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Adresse und Kontakt
Adresse
Sozialbehörde
G11
Gesundheitsrecht und Gesundheitsberufe
Billstraße 80 20539 Hamburg
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Telefonnummer
Infos zur Einrichtung
Öffentliche Verkehrsanbindung
S2/S21 Rothenburgsort, Busse 120/122/124/130/160/224/530 Rothenburgsort
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
- Sie betreiben eine Ausbildungsstätte für Pflegefachfrauen / Pflegefachmänner.
Benötigte Unterlagen
- Stammdaten Praxisanleiterinnen und -anleiter
- Nachweis der Weiterbildung zur Praxisaneiterin bzw. zum Praxisanleiter
- Nachweis zur jährlichen Fortbildung für Praxisanleiterinnen bzw. Praxisanleiter
Fristen
- Nachweis jährlicher Fortbildung bis zum 31.01. des Folgejahres
Ablauf, Dauer & Gebühren
Verfahrensablauf
- Sie laden die Unterlagen im Online Dienst hoch
- Sie werden kontaktiert, sollten Unterlagen fehlerhaft sein
Dauer
Keine
Gebühren
Keine
Rechtliche Hinweise
Rechtsbehelf
Kein
Rechtsgrundlage
§ 4 Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung (PflAPrV)
https://www.gesetze-im-internet.de/pflaprv/__4.html
Beschreibung der Leistung
Wenn Sie eine Pflegefachfrau oder einen Pflegefachmann ausbilden, müssen Sie hier Ihre Praxisanleiterinnen und -anleiter registrieren und die Qualifikationsnachweise hochladen, damit diese als Praxisanleitung gemäß Pflegeberufegesetz tätig sein können und die praktische Abschlussprüfung in der Pflegeausbildung als Fachprüfer:innen abnehmen dürfen.
Der Arbeitgeber muss jeweils die Stammdaten der Praxisanleiterin oder des -anleiters angeben sowie Daten zur Arbeit und Weiterbildung als Praxisanleiterin bzw. -anleiters. Weiterhin müssen sie den einmaligen Nachweis über die Weiterbildung als Praxisanleiterin oder -anleiter hochladen.
Zudem ist der jährliche Nachweis über die Fortbildung von 24 Stunden im Folgejahr bis zum 31.01. hochzuladen.
Der Arbeitgeber muss jeweils die Stammdaten der Praxisanleiterin oder des -anleiters angeben sowie Daten zur Arbeit und Weiterbildung als Praxisanleiterin bzw. -anleiters. Weiterhin müssen sie den einmaligen Nachweis über die Weiterbildung als Praxisanleiterin oder -anleiter hochladen.
Zudem ist der jährliche Nachweis über die Fortbildung von 24 Stunden im Folgejahr bis zum 31.01. hochzuladen.
Suchwörter: Pflege Ausbildung Praktische Prüfung Staatsexamen Voraussetzung praktische Prüferin
Letzte Aktualisierung: 21.09.2023