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Sozialbehörde

Registrierung von Praxisanleiterinnen und -anleitern für die Pflege

Als Ausbildungsstelle für Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner müssen Sie Ihre Praxisanleiterinnen und -anleiter registrieren.

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Adresse und Kontakt

Adresse

Sozialbehörde
G11
Gesundheitsrecht und Gesundheitsberufe
Billstraße 80 20539 Hamburg

Kontakt speichern

Telefonnummer

+49 40 42837-3104

Infos zur Einrichtung

Öffentliche Verkehrsanbindung

S2/S21 Rothenburgsort, Busse 120/122/124/130/160/224/530 Rothenburgsort

Wichtige Hinweise

Voraussetzungen

  • Sie betreiben eine Ausbildungsstätte für Pflegefachfrauen / Pflegefachmänner.

Benötigte Unterlagen

  • Stammdaten Praxisanleiterinnen und -anleiter
  • Nachweis der Weiterbildung zur Praxisaneiterin bzw. zum Praxisanleiter
  • Nachweis zur jährlichen Fortbildung für Praxisanleiterinnen bzw. Praxisanleiter

Fristen


  • Nachweis jährlicher Fortbildung bis zum 31.01. des Folgejahres

Ablauf, Dauer & Gebühren

Verfahrensablauf

  • Sie laden die Unterlagen im Online Dienst hoch
  • Sie werden kontaktiert, sollten Unterlagen fehlerhaft sein

Dauer

Keine

Gebühren

Keine

Rechtliche Hinweise

Rechtsbehelf

Kein

Rechtsgrundlage

§ 4 Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung (PflAPrV)

https://www.gesetze-im-internet.de/pflaprv/__4.html

 

Beschreibung der Leistung

Wenn Sie eine Pflegefachfrau oder einen Pflegefachmann ausbilden, müssen Sie hier Ihre Praxisanleiterinnen und -anleiter registrieren und die Qualifikationsnachweise hochladen, damit diese als Praxisanleitung gemäß Pflegeberufegesetz tätig sein können und die praktische Abschlussprüfung in der Pflegeausbildung als Fachprüfer:innen abnehmen dürfen.
Der Arbeitgeber muss jeweils die Stammdaten der Praxisanleiterin oder des -anleiters angeben sowie Daten zur Arbeit und Weiterbildung als Praxisanleiterin bzw. -anleiters. Weiterhin müssen sie den einmaligen Nachweis über die Weiterbildung als Praxisanleiterin oder -anleiter hochladen.
Zudem ist der jährliche Nachweis über die Fortbildung von 24 Stunden im Folgejahr bis zum 31.01. hochzuladen.

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