Geburt eines Kindes auf einem deutschen Seeschiff anzeigen
Wenn Sie während einer Reise auf einem Seeschiff, welches berechtigt ist die Bundesflagge zu führen, ein Kind bekommen, muss die Geburt beim Standesamt I in Berlin beurkundet werden. Der/die Schiffsführende nimmt die...
Wenn Sie während einer Reise auf einem Seeschiff, welches berechtigt ist die Bundesflagge zu führen, ein Kind bekommen, muss die Geburt beim Standesamt I in Berlin beurkundet werden. Der/die Schiffsführende nimmt die Anzeige der Geburt von einem sorgeberechtigten Elternteil entgegen. Sind die Eltern verhindert, so darf die Anzeige auch von einer Person vorgenommen werden, die bei der Geburt anwesend war.
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
- Geburt eine Kindes auf einem deutschen Seeschiff unabhängig von der Staatsangehörigkeit
Benötigte Unterlagen
- bei miteinander verheirateten Eltern
- Geburtsurkunden der Eltern, gegebenenfalls mit Übersetzung, Legalisation oder Apostille
- Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister, gegebenenfalls mit Übersetzung, Legalisation oder Apostille
- bei nicht miteinander verheirateten Eltern
- Geburtsurkunde der Mutter, gegebenenfalls mit Übersetzung, Legalisation oder Apostille
- falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:
- Erklärung über die Vaterschaftsanerkennung und die Zustimmungserklärung der Mutter
- Geburtsurkunde des Vaters
- gegebenenfalls die Sorgeerklärung
- alles gegebenenfalls mit Übersetzung, Legalisation oder Apostille
- Personalausweis, Reisepass oder ein anerkanntes Passersatzpapier der Eltern
- Eine Eheurkunde und der Nachweis über die Eheauflösung sind auch vorzulegen, wenn die Ehe inzwischen geschieden oder der Ehemann binnen 300 Tagen vor der Geburt des Kindes verstorben ist.
Zu Beachten
Fristen
Die Anzeige ist durch die hierzu Verpflichteten unverzüglich beim Schiffsführer zu erstatten. Unverzüglich bedeutet ohne schuldhafte Verzögerung.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Verfahrensablauf
- Sie, der sorgeberechtigte Elternteil oder – im Verhinderungsfall – eine andere Person, die bei der Geburt zugegen war, zeigen die Geburt beim Schiffsführenden an.
- Die erforderlichen Unterlagen sollten beigefügt oder bei nächster Gelegenheit beim Standesamt I in Berlin nachgereicht werden. Bestellte Urkunden können zugesandt werden.
Dauer
Die Beurkundung erfolgt nach Eingang der Anzeige und aller erforderlichen Unterlagen beim Standesamt I in Berlin.
Die Bearbeitungsdauer erfragen Sie bitte dort.
Gebühren
Die Beurkundung im Geburtenregister des Standesamts I in Berlin ist gebührenfrei.
Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde fallen Gebühren nach Berliner Landesrecht an. Derzeit kostet eine Urkunde 12,00 EUR, jede weitere gleichzeitig bestellte und gleichartige Urkunde 6,00 EUR.
Rechtliche Hinweise
Rechtsbehelf
keine
Rechtsgrundlage
- § 37 Personenstandsgesetz (PStG)
https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__37.html - § 31 Personenstandsverordnung - PStV
https://www.gesetze-im-internet.de/pstv/__31.html - § 33 Personenstandsverordnung - PStV
https://www.gesetze-im-internet.de/pstv/__33.html
Formulare, Services & Links
Links im Internet
Ermittlung der zuständigen Einrichtung
Suchwörter: Bundeswehr Registrierung Ausland Geburtsurkunde Standesamt I Bundesflagge Erstbeurkundung Erstregistrierung Marine Nachbeurkundung Berlin Deutsch See Seeschiff
Letzte Aktualisierung: 04.06.2023