Sterbefall im Ausland Beurkundung bei Sterbefällen auf Seeschiffen
Ein Sterbefall, der sich im Ausland ereignet hat, kann auf Ihren Antrag auch in einem deutschen Sterberegister beurkundet, das heißt eingetragen, werden. Die sogenannte Nachbeurkundung gilt auch für Sterbefälle auf...
Ein Sterbefall, der sich im Ausland ereignet hat, kann auf Ihren Antrag auch in einem deutschen Sterberegister beurkundet, das heißt eingetragen, werden. Die sogenannte Nachbeurkundung gilt auch für Sterbefälle auf ausländischen Seeschiffen.
Sterbefälle auf ausländischen Seeschiffen sind Sterbefälle im Ausland mit der Besonderheit, dass es sich bei dem Sterbeort um ein ausländisches Seeschiff handelt.
Mit der Nachbeurkundung wird zusätzlich zu der Beurkundung im Ausland, also neben dem Eintrag im Sterberegister des Landes, in dem sich der Sterbefall ereignet, ein Eintrag in einem deutschen Sterberegister vorgenommen.
Die Nachbeurkundung können Sie bei dem zuständigen deutschen Standesamt beantragen.
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
- Der Sterbefall hat sich auf einem ausländischen Seeschiff ereignet
- Der Sterbefall hat sich während einer Seereise außerhalb des Seeschiffes ereignet - jedoch nicht an Land oder in einem Hafen im Inland - und die verstorbene Person wurde von einem ausländischen Seeschiff aufgenommen
- Die verstorbene Person hatte im Zeitpunkt des Todes die deutsche Staatsangehörigkeit besessen
- Die verstorbene Person hatte den Status eines Staatenlosen, eines heimatlosen Ausländers oder eines ausländischen Flüchtlings im Sinne des Abkommens über die Rechtstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland Antragsberechtigt sind
- die Eltern, die Kinder, der Ehegatte und Lebenspartner der verstorbenen Person
- jede andere Person, die ein rechtliches Interesse an der Beurkundung gegenüber dem Standesamt geltend machen kann
Benötigte Unterlagen
Insbesondere werden folgende Dokumente benötigt:
- Ihr Personalausweis/Reisepass als Antragsteller/in
- ausländische Sterbeurkunde der verstorbenen Person (gegebenenfalls mit Übersetzung und Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung; eventuell ist die Vorlage eines mehrsprachigen Formulars ausreichend)
- die Ehe oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft der verstorbenen Person und beziehungsweise ein Nachweis über deren Auflösung,
- die Geburtsurkunde der verstorbenen Person,
- ein Nachweis über den letzten Wohnsitz der verstorbenen Person
- bei Eingebürgerten, Asylberechtigten, Staatenlosen, heimatlosen Ausländern und anerkannten ausländischen Flüchtlingen: Einbürgerungsurkunde/ Nachweis des Sonderstatus
Zu Beachten
Fristen
keine
Ablauf, Dauer & Gebühren
Verfahrensablauf
- Nehmen Sie schriftlich, telefonisch oder persönlich mit dem zuständigen deutschen Standesamt Kontakt auf, schildern Sie Ihr Anliegen und erfragen Sie die von Ihnen vorzulegenden Unterlagen.
- Stellen Sie den Antrag auf Nachbeurkundung und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei.
- Das Standesamt prüft Ihre Angaben sowie die von Ihnen vorgelegten Nachweise und nimmt gegebenenfalls die Nachbeurkundung des Sterbefalls vor.
- Sie haben die Möglichkeit die Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde gebührenpflichtig bei demselben Standesamt zu beantragen.
Dauer
- In der Regel mehrere Wochen
Gebühren
- Kostenrahmen EUR 62,50 - 258,50
Rechtliche Hinweise
Rechtsbehelf
keine
Rechtsgrundlage
- § 37 Personenstandsgesetz (PStG)
https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__37.html - § 36 Personenstandsgesetz (PStG)
https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__36.html - § 31 Personenstandsgesetz (PStG)
https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__31.html
Formulare, Services & Links
Weitere Dienstleistungen
- Nachbeurkundung einer Eheschließung im Ausland
- Nachbeurkundung einer Geburt im Ausland
- Nachbeurkundung einer Lebenspartnerschaft im Ausland
Links im Internet
Ermittlung der zuständigen Einrichtung
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Letzte Aktualisierung: 08.06.2023