Online-Service verfügbar
Terminvereinbarung erforderlich

Volksdorf

Personalausweis abholen

Ihr neuer Personalausweis liegt abholbereit im Hamburg Service. Sie können ihn persönlich oder mit Abholvollmacht in Vertretung abholen.

Die Abholung kann nur im Hamburg Service erfolgen, bei welchem der Antrag gestellt wurde.
Karte vergrößern

Adresse und Kontakt

Adresse

Volksdorf
Einwohnerangelegenheiten
Im Alten Dorfe 41 22359 Hamburg

Kontakt speichern

Öffnungszeiten

Mo 9.30-16, Di 9.30-18 Uhr Ein Besuch ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie online (https://www.hamburg.de/hamburgservice/standorte) oder telefonisch unter 040 115 buchen.

Infos zur Einrichtung

Das benötigte Foto für Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass können Sie vorher an einem Terminal (Speed Capture Terminal) selbst erstellen.
Kosten: 6 Euro.
Bitte sprechen Sie im Anschluss bei der Sachbearbeitung vor.
Planen Sie dann bitte vor Ihrem Termin einige Minuten mehr Zeit für die Erfassung Ihrer Daten ein.
 
Nicht nutzbar ist das Selbsterfassungsterminal für Fischereischeine und Führerscheinanträge.
Bitte bringen Sie für diese Dienstleistungen ein Passbild (biometrisch) mit.

Wichtige Hinweise

Voraussetzungen

Der neue Personalausweis liegt zur Abholung im Hamburg Service bereit.

Benötigte Unterlagen

  • Ihr alter Personalausweis
  • Abholschein (Erhalt bei Beantragung des Dokuments)
  • Bei Vertretung: Vollmacht zur Abholung eines Personalausweises

 



 

Zu Beachten

Informationen über die Online-Ausweisfunktion finden Sie im Hamburg Service vorliegenden Broschüre oder unter dem Link „Personalausweisportal“.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Ablauf, Dauer & Gebühren

Verfahrensablauf

Sie können Ihren neuen Personalausweis im zuständigen Hamburg Service abholen:
  • Bevor der Personalausweis persönlich abgeholt werden kann, versendet die Bundesdruckerei ein Anschreiben (PIN-Brief) mit einer sogenannten Transport-PIN und einem Sperrkennwort an die Hausanschrift der Antragstellerin/des Antragstellers. Im Ausnahmefall kann der PIN-Brief an den Hamburg Service gesandt werden.
  • In der Regel kann der Personalausweis 5 Tage nach Erhalt des PIN-Briefes abgeholt werden. Kommt kein PIN-Brief zur Antragstellerin/zum Antragsteller, kann der Personalausweis circa. 4 Wochen nach Beantragung des Personalausweises abgeholt werden.
  • Sie gehen zur Abholung des Personalausweises zu dem Hamburg Service, bei welchem Sie den Personalausweis beantragt haben.
    Bitte prüfen Sie vorab, ob Ihr Ausweisdokument bereits abholbereit ist (siehe Link „Bearbeitungsstatus Ihres Personalausweises oder Reisepasses abfragen“).
  • Buchen Sie sich hierfür bitte einen Termin.
  • Unter Vorlage Ihres alten Personalausweises wird Ihnen der neue Personalausweis ausgehändigt. Wenn Sie den alten Personalausweis als Andenken behalten möchten, kann Ihnen das Dokument entwertet wieder ausgehändigt werden.
  • Sollten Sie den alten Personalausweis zwischenzeitlich verloren haben, füllen Sie eine Verlustanzeige aus.
  • Dem Sachbearbeitenden erklären Sie, ob Sie den PIN-Brief erhalten haben und bestätigen dies mit einer Unterschrift.
  • Wurde der PIN-Brief an den Hamburg Service versandt, wird Ihnen dieser ausgehändigt und Sie bestätigen den Erhalt mit einer Unterschrift.
  • Sie haben die Möglichkeit, eine selbstgewählte sechsstellige PIN zu vergeben und damit die Online-Ausweisfunktion (Online-Ausweis) unmittelbar einsatzbereit zu machen. Den sechsstelligen PIN können Sie unter anderem auch mit einem geeigneten NFC-fähigen Smartphone sowie dem PIN-Brief und der AusweisApp2 jederzeit selbst setzen.
  • Falls Sie den PIN-Brief nicht erhalten haben und dieser auch nicht an den Hamburg Service geschickt wurde, müssen Sie - wenn Sie den Ausweis entgegennehmen möchten - eine selbstgewählte sechsstellige PIN setzen und bekommen das Sperrkennwort sofort mitgeteilt. Andernfalls wird eine gebührenfreie Reklamationsbestellung veranlasst.
  • Abschließend bestätigen Sie den Erhalt des neuen Personalausweises mit Ihrer Unterschrift.
Mit der Abholung kann eine bevollmächtigte Person beauftragt werden. Diese muss sich ausweisen und eine schriftliche Vollmacht zur Abholung mit folgender Erklärung vorlegen: "PIN-Brief der Bundesdruckerei erhalten".

Dauer

circa 5 Minuten

Gebühren

Es fallen keine Kosten an (diese sind bereits bei der Beantragung bezahlt worden).

Zahlungsarten

  • Girocard

Rechtliche Hinweise

Rechtsbehelf

keine

Rechtsgrundlage

Personalausweisgesetz (PAuswG)

www.gesetze-im-internet.de/pauswg/



Personalausweisverordnung (PAuswV)

www.gesetze-im-internet.de/pauswv/



Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Personalausweisgesetzes und der Personalausweisverordnung (PAuswVwV)

https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_16122019_DGI220105131.htm

Beschreibung der Leistung

Sie können Ihren Personalausweis in der Regel 5 Tage nach Erhalt des PIN-Briefes mit Ihrer persönlichen Identifikationsnummer (PIN) persönlich oder durch einen Bevollmächtigten abholen. Die Abholung kann nur in dem Hamburg Service Standort erfolgen, bei welchem der Antrag gestellt wurde. Der PIN-Brief enthält neben einer Transport-PIN eine Entsperrnummer  (PUK) sowie ein Sperrkennwort.
Der PIN-Brief wird direkt an Ihre Meldeadresse geschickt. Verfügen Sie über keine Meldeadresse in Deutschland, kann der PIN-Brief auch an die zuständige Personalausweisbehörde geschickt werden. Haben Sie angegeben, dass der PIN-Brief an die zuständige Personalausweisbehörde gesandt werden soll, erhalten Sie den PIN-Brief am Tag der Abholung des neuen Personalausweises.
Haben Sie keinen PIN-Brief erhalten, können Sie sich Ihren Personalausweis in der Regel circa 4 Wochen nach Antragstellung abholen. In diesem Fall ist eine Abholung nur persönlich und nicht mit Vertretungsvollmacht möglich.
Wenn eine Person zur Abholung beauftragt wird, muss diese sich ausweisen und eine schriftliche Vollmacht zur Abholung mit der folgenden Erklärung vorlegen: "PIN-Brief der Bundesdruckerei erhalten". Eine Musterabholvollmacht finden Sie als Link unter den weiterführenden Informationen.
Um den Personalausweis Ihres Kindes abzuholen, brauchen Sie die Vollmacht nur, wenn das Kind schon 16 Jahre oder älter ist.

Themenübersicht auf hamburg.de