Harburg
Umtausch eines alten Führerscheins (rosa/grau) in einen neuen Führerschein (Antrag in Einwohnerdienststelle)
Wenn Sie noch im Besitz eines Papierführerscheins alten Rechts sind (rosa oder grau), müssen Sie diesen innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist, in einen neuen Kartenführerschein umtauschen.
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
- Hauptwohnsitz ist Hamburg
- Führerschein mit der Klasse 3 (rosa oder grauer Führerschein) oder DDR-Führerschein
- Persönliches Erscheinen erforderlich
Benötigte Unterlagen
- Identitätsdokument (Personalausweis oder Reisepass)
- aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
Das Lichtbild muss zum Termin mitgebracht werden, es kann nicht digital im Hamburg Service aufgenommen werden. - alter Papierführerschein der Klasse 3 (rosa oder grau) oder DDR-Führerschein
- Wenn der alte Papierführerschein nicht in Hamburg ausgestellt wurde, empfehlen wir die Beantragung einer sogenannten Karteikartenabschrift bei der Behörde, welche Ihren aktuellen Führerschein ausgestellt hat. Durch dieses Vorgehen vermeiden Sie höhere Kosten. Einige Behörden senden die Karteikartenabschrift direkt an den Landesbetrieb Verkehr. Wenn Sie die Abschrift persönlich übersandt bekommen, bringen Sie diese bitte zum Termin mit.
Zu Beachten
- Die Geltungsdauer der ab dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine ist auf 15 Jahre befristet.
- Sollten Sie in den 3 Monaten nach der Beantragung ins Ausland fahren wollen, buchen Sie Ihren Termin bitte direkt beim LBV und nicht im Hamburg Service.
Fristen
Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers ausschlaggebend:
- Geburtsjahr vor 1953 - Umtausch bis 19. Januar 2033
- Geburtsjahr 1953 bis 1958 - Umtausch bis 19. Januar 2022
- Geburtsjahr 1959 bis 1964 - Umtausch bis 19. Januar 2023
- Geburtsjahr 1965 bis 1970 - Umtausch bis 19. Januar 2024
- Geburtsjahr ab 1971 - Umtausch bis 19. Januar 2025
Führerscheine Mit Ausstellungsdatum ab 01. Januar 1999 haben andere Fristen. Umtauschanträge können hier jedoch nur beim LBV bearbeitet werden.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Verfahrensablauf
- Vereinbaren Sie einen Termin in einem Standort für Einwohnerangelegenheiten (Online-Dienst; siehe unter Links)
- Stellen Sie Ihren Antrag persönlich im Hamburg Service
- Ihr Antrag wird vom Hamburg Service an den Landesbetrieb Verkehr weitergesandt
- Ihr alter Papierführerschein wird bei Antragstellung entwertet, behält jedoch weiterhin seine Gültigkeit und wird erst nach Ablauf von 3 Monaten ungültig
- Der neue Führerschein wird Ihnen von der Bundesdruckerei per Einwurf-Einschreiben zugeschickt
- Wenn Ihr alter Führerschein nicht in Hamburg ausgestellt wurde, ist grundsätzlich der Landesbetrieb Verkehr (LBV) zuständig. Anträge können aber auch vom Hamburg Service angenommen werden. Sie müssen jedoch mit einer längeren Bearbeitungszeit rechnen.
Dauer
- Die Antragstellung benötigt circa 15 Minuten.
- Die Bearbeitung benötigt circa 12 Wochen.
Gebühren
Die Gebühren betragen 30,40 EUR.
- Grundlage ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
- Der Vorgang kann beschleunigt werden, wenn Sie die Expressbestellung wählen, die ausschließlich beim Landesbetrieb Verkehr (LBV) möglich ist (Online-Dienst; siehe unter Links).
Sie kostet zusätzliche 26,40 EUR, dafür beträgt die Herstellungsdauer nur circa drei Werktage. - Wurde der alte Führerschein nicht in Hamburg ausgestellt, und zum Termin keine sogenannte Karteikartenabschrift (Auszug aus dem Fahrerlaubnisregister) der ursprünglich ausstellenden Behörde vorgelegt, so wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 12,00 EUR aufgrund des erhöhten Arbeitsaufwandes erhoben.
Zahlungsarten
- Girocard
- Bargeldzahlung
Hinweise zur Zahlungsart
Kassenautomat
Rechtliche Hinweise
Rechtsbehelf
keine
Rechtsgrundlage
- § 24a der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__24a.html - § 25 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__25.html - Anlage 3 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_3.html - Anlage 8e der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_8e.html - Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/index.html
Formulare, Services & Links
Weitere Dienstleistungen
Links auf hamburg.de
Links im Internet
Beschreibung der Leistung
- Geburtsjahr vor 1953 - Umtausch bis 19. Januar 2033
- Geburtsjahr 1953 bis 1958 - Umtausch bis 19. Juli 2022
- Geburtsjahr 1959 bis 1964 - Umtausch bis 19. Januar 2023
- Geburtsjahr 1965 bis 1970 - Umtausch bis 19. Januar 2024
- Geburtsjahr ab 1971 - Umtausch bis 19. Januar 2025
Eine ärztliche Untersuchung oder sonstige Überprüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.
Die im Führerschein dokumentierten Rechte bleiben auch bei einem Umtausch des Dokuments bestehen. Welche Fahrerlaubnisklassen beim Führerscheinumtausch im Einzelnen zugeteilt werden, richtet sich nach Anlage 3 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV).
Zuständig ist grundsätzlich der Landesbetrieb Verkehr (LBV). Sie können Ihren alten Papierführerscheins (rosa oder grau) jedoch auch in den Standorten für Einwohnerangelegenheiten umtauschen. Diese leiten den Antrag weiter an den Landesbetrieb Verkehr (LBV).
Adresse und Kontakt
Adresse
Harburg
Einwohnerangelegenheiten
Harburger Rathausforum 3 21073 Hamburg
Telefonnummer
Telefax
Öffnungszeiten
Mo-Fr 7-19 Uhr, Ein Besuch ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie online (https://www.hamburg.de/hamburgservice/standorte) oder telefonisch unter 040 115 buchen.
Am Freitag, dem 22.12.2023, sind die Dienststellen aufgrund eines umfangreichen technischen Updates ganztägig nicht erreichbar.
Bitte beachten Sie, dass auch die Abholung von bereits beantragten Ausweisdokumenten an diesem Tag nicht möglich sein wird.
Zwischen Weihnachten und Silvester gelten folgende abweichende Öffnungszeiten:
- Montag und Dienstag, 25. und 26.12.2023, geschlossen (1. und 2. Weihnachtsfeiertag)
- Mittwoch, 27.12. 2023, von 11:00 bis 19:00 Uhr
- Donnerstag, 28.12.2023, von 07:00 bis 15:00 Uhr
- Freitag, 29.12.2023, von 07:00 bis 14:00 Uhr
- Montag, 01.01.2024, geschlossen (Neujahr)
Infos zur Einrichtung
barrierefrei |
Den Haupteingang zum Rathausforum 3 (KUZ) liegt auf der Rückseite des Gebäudes und wird über den Innenhof des Gebäudekomplexes erreicht. Der Zugang zum Innenhof liegt an der Knoopstraße. Der Hausbriefkasten befindet sich Harburger Rathausplatz 1 (Rathaus). Kundenparkplätze sind nicht vorhanden. Das benötigte Foto für Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass können Sie vorher an einem Terminal (Speed Capture Terminal) selbst erstellen.
Kosten: 6 Euro.
Bitte sprechen Sie im Anschluss bei der Sachbearbeitung vor.
Planen Sie dann bitte vor Ihrem Termin einige Minuten mehr Zeit für die Erfassung Ihrer Daten ein.
Nicht nutzbar ist das Selbsterfassungsterminal für Fischereischeine und Führerscheinanträge.
Bitte bringen Sie für diese Dienstleistungen ein Passbild (biometrisch) mit.
Öffentliche Verkehrsanbindung
S3/S5/Busse Harburg Rathaus
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Letzte Aktualisierung: 08.12.2023