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Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Wasserrechtliche Erlaubnis für Grundwasserabsenkung beantragen

So möchten auf einem Grundstück eine vorübergehende Grundwasserabsenkung durchführen? Dann lesen Sie bitte hier weiter.

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Adresse und Kontakt

Adresse

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Wasserwirtschaft
Neuenfelder Straße 19 21109 Hamburg

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Infos zur Einrichtung

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Wir haben eine begrenzte Anzahl von Kundenparkplätzen. Für eine Parkplatzreservierung melden Sie sich bitte bei unserem Empfang per E-Mail empfang@bsw.hamburg.de oder telefonisch + 49 40 428 40 - 50 50. Unsere Funktionszeiten sind: Mo. bis Do. von 08:00 bis 15:15 Uhr, Fr. von 08:00 bis 13:30 Uhr.

Öffentliche Verkehrsanbindung

S3/S31 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark

Wichtige Hinweise

Voraussetzungen

In bestimmten Fällen ist keine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich, es muss allerdings eine Anzeige des Vorhabens erfolgen (derzeit noch auf einem Formular).
Dazu gehören:
  • kurzzeitige Pumpversuche,
  • Grundwasserabsenkungen mit einem Absenkmaß von weniger als 1,0 m und einer Dauer von max. vier Wochen mit offenen Wasserhaltungen (Bauhilfsdrainagen)
  • und kleinräumige Absenkungen (z.B. beim Einbau von Schächten) über max. zehn Tage mit Vakuumkleinfilteranlagen,
  • Probenahmen aus Grundwassermessstellen (nicht anzeigepflichtig).
Zu den Ausnahmetatbeständen lesen Sie bitte: Voraussetzungen zur erlaubnisfreien Nutzung

Benötigte Unterlagen

Informationen zur geplanten Absenkungsmaßnahme und ein Flurkartenauszug / Lageplan mit Eintragung des Anlagenstandortes (weitere Anlagen siehe im Formular).

Zu Beachten

Aufgrund personeller Engpässe kommt es gegenwärtig zu verlängerten Bearbeitungszeiten bei der Erteilung wasserrechtlicher Erlaubnisse zur vorübergehenden Grundwasserabsenkung. Derzeit beträgt die durchschnittliche Bearbeitungsdauer 3 Monate. Planen Sie diesen zusätzlichen Zeitbedarf unbedingt ein und reichen erforderliche Anträge frühzeitig ein. 

Fristen

Anträge auf Erlaubnis einer Grundwasserabsenkung sollten acht bis zehn Wochen vor Maßnahmenbeginn gestellt werden.

Eine Anzeige über eine geringfügige, vorübergehende Grundwasserabsenkung muss 2 Wochen vor Maßnahmenbeginn eingehen.

Ablauf, Dauer & Gebühren

Verfahrensablauf

ACHTUNG: der Online-Meldedienst ist nicht für die erstmalige Beantragung, sondern für nachfolgende Meldung gemessener Wasserstände vorgesehen.

Dauer

Stand April 2023: derzeit bis zu 12 Wochen

Der Bescheid wird mit den üblichen Bearbeitungszeiten so schnell wie möglich erteilt.

Gebühren

Für die Antragsbearbeitung wird im Rahmen der Umweltgebührenordnung eine einmalige Verwaltungsgebühr erhoben. Diese richtet sich nach dem behördlichen Arbeits- und Zeitaufwand bei der Antragsbearbeitung.

Rechtliche Hinweise

Rechtsbehelf

Gegen einen Bescheid kann binnen eines Monats der Widerspruch erhoben werden.

Beschreibung der Leistung

Bei Baumaßnahmen können vorübergehende, also zeitlich befristete Absenkungen des Grundwassers oder Stauwassers erforderlich sein, um eine Baugrube trocken zu halten oder um einen hydraulischen Grundbruch zu vermeiden. In der Regel dürfen diese Maßnahmen nur mit einer wasserrechtlichen Erlaubnis durchgeführt werden. 
Lesen Sie dazu bitte auch: Grundwasserabsenkung - hamburg.de

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