Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Abfall und Entsorgung - Abfallwirtschaftspläne

Sie interessieren sich für Abfallwirtschaftspläne mit der Zielfestlegung und der Steuerung der Abfallwirtschaft? Dann lesen Sie bitte hier weiter.

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Adresse und Kontakt

Adresse

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Abfallwirtschaft
Neuenfelder Straße 19 21109 Hamburg

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Telefonnummer

+49 40 42840-0

Infos zur Einrichtung

Mensch in einem Rollstuhl barrierefrei

Wir haben eine begrenzte Anzahl von Kundenparkplätzen. Für eine Parkplatzreservierung melden Sie sich bitte bei unserem Empfang per E-Mail empfang@bsw.hamburg.de oder telefonisch + 49 40 428 40 - 50 50. Unsere Funktionszeiten sind: Mo. bis Do. von 08:00 bis 15:15 Uhr, Fr. von 08:00 bis 13:30 Uhr.

Öffentliche Verkehrsanbindung

S3/S31 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark

Rechtliche Hinweise

Rechtsgrundlage

Kreislaufwirtschaftsgesetz

Beschreibung der Leistung

Abfallwirtschaftspläne (AWP) sind gemäß §§ 30 bis 32 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes von den Ländern aufzustellen. Sie dienen der Festlegung landesspezifischer Rahmenbedingungen in der Abfallwirtschaft, insbesondere im Hinblick auf die Abfallvermeidung, die Verwertung und die umweltverträgliche Beseitigung der verschiedenen Abfallarten. Die Abfallwirtschaftspläne der Freien und Hansestadt Hamburg werden in der Regel alle sechs Jahre fortgeschrieben oder neu bewertet.

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