Hausgeburt anzeigen
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung können Sie auf Antrag eine Geburtsurkunde für die Hausgeburt erhalten.
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
Benötigte Unterlagen
- bei miteinander verheirateten Eltern
- Geburtsurkunden
- Eheurkunde oder ein beglaubigter Abdruck aus dem Eheregister
- bei nicht miteinander verheirateten Eltern
- Geburtsurkunde der Mutter
- falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:
- Erklärungen über die Vaterschaftsanerkennung
- Geburtsurkunde des Vaters
- ggf. die Sorgeerklärungen
- Personalausweis, Reisepass oder ein anerkanntes Passersatzpapier der Eltern
- eine von einer Ärztin oder einem Arzt oder einer Hebamme oder einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Geburt, soweit sie bei der Geburt zugegen waren.
- Eine Eheurkunde ist auch vorzulegen, wenn die Ehe aufgelöst ist.
Zu Beachten
Fristen
- Anzeige der Geburt: innerhalb einer Woche
- Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen.
- Ist ein Kind totgeboren oder in der Geburt verstorben, so muss die Anzeige spätestens am dritten auf die Geburt folgenden Werktag erstattet werden.
- Nachmeldung des Namens: innerhalb eines Monats
Ablauf, Dauer & Gebühren
Verfahrensablauf
Dauer
keine
Gebühren
14,50 EUR für die Geburtsurkunde incl. drei Urkunden für Elterngeld, Kindergeld und Krankenkasse. Jede weitere Urkunde im gleichen Bearbeitungsgang 6 EUR. Urkunden für Rentenzwecke sind gebührenfrei.
Rechtliche Hinweise
Rechtsbehelf
keiner
Rechtsgrundlage
§§ 18 ff. Personenstandsgesetz (PStG)
https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/BJNR012210007.html
§ 33 Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV)
https://www.gesetze-im-internet.de/pstv/__33.html
Formulare, Services & Links
Ermittlung der zuständigen Einrichtung
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Letzte Aktualisierung: 22.09.2023