Hausgeburt anzeigen

 Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung können Sie auf Antrag eine Geburtsurkunde für die Hausgeburt erhalten.

Wichtige Hinweise

Voraussetzungen

keine

Benötigte Unterlagen

  • bei miteinander verheirateten Eltern
    • Geburtsurkunden
    • Eheurkunde oder ein beglaubigter Abdruck aus dem Eheregister
    •  
  • bei nicht miteinander verheirateten Eltern
    • Geburtsurkunde der Mutter
    • falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:
      • Erklärungen über die Vaterschaftsanerkennung
      • Geburtsurkunde des Vaters
      • ggf. die Sorgeerklärungen
    • Personalausweis, Reisepass oder ein anerkanntes Passersatzpapier der Eltern
    • eine von einer Ärztin oder einem Arzt oder einer Hebamme oder einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Geburt, soweit sie bei der Geburt zugegen waren.
    • Eine Eheurkunde ist auch vorzulegen, wenn die Ehe aufgelöst ist.

Zu Beachten

keine

Fristen


  • Anzeige der Geburt: innerhalb einer Woche

    • Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen.

    • Ist ein Kind totgeboren oder in der Geburt verstorben, so muss die Anzeige spätestens am dritten auf die Geburt folgenden Werktag erstattet werden.



  •  Nachmeldung des Namens: innerhalb eines Monats

Ablauf, Dauer & Gebühren

Verfahrensablauf

Sie erhalten die Geburtsurkunde auf Antrag.

Dauer

keine

Gebühren

14,50 EUR für die Geburtsurkunde incl. drei Urkunden für Elterngeld, Kindergeld und Krankenkasse. Jede weitere Urkunde im gleichen Bearbeitungsgang 6 EUR. Urkunden für Rentenzwecke sind gebührenfrei.

Rechtliche Hinweise

Rechtsbehelf

keiner

Rechtsgrundlage

§§ 18 ff. Personenstandsgesetz (PStG)

https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/BJNR012210007.html



§ 33 Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV)

https://www.gesetze-im-internet.de/pstv/__33.html

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