Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
Prüfung Vorkaufsrecht
Sie beabsichtigen ein Grundstück zu verkaufen, oder zu kaufen bzw. haben bereits einen Grundstückskaufvertrag geschlossen und benötigen Informationen zum Vorkaufsrecht der FHH. Der LIG erteilt Auskünfte zur Prü...
Sie beabsichtigen ein Grundstück zu verkaufen, oder zu kaufen bzw. haben bereits einen Grundstückskaufvertrag geschlossen und benötigen Informationen zum Vorkaufsrecht der FHH. Der LIG erteilt Auskünfte zur Prüfung gesetzlicher Vorkaufsrechte und zum Verfahren
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Voraussetzungen
Benötigte Unterlagen
Zu Beachten
Fristen
Das gesetzliche Vorkaufsrecht kann binnen zwei bzw. drei Monaten nach Vorlage des vollständigen und rechtswirksamen Kaufvertrags ausgeübt werden. Bitte beachten Sie die vom Gesetzgeber eingeräumten Fristen, insbesondere auch bei Ihrer Zeitplanung im Zusammenhang mit dem Grundstückskaufvertrag.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Verfahrensablauf
In der Regel beantragen die beurkundenden Notariate beim LIG das entsprechende Negativattest. Der LIG prüft, ob der Stadt ein Vorkaufsrecht für den Kaufgegenstand oder für eine Teilfläche des Kaufgegenstandes zusteht. Für diesen Prozess sehen die Gesetze – je nach Vorkaufsrecht – zwei oder drei Monate vor. Sollten die Voraussetzungen zur Ausübung des Vorkaufsrechtes vorliegen, kann die Gemeinde das Vorkaufsrecht innerhalb dieser Fristen durch einen Verwaltungsakt ausüben. Den Vertragsparteien wird im Rahmen einer Anhörung Gelegenheit geben, sich zum Sachverhalt zu äußern. Sofern keine Vorkaufsrechte seitens der Gemeinde ausgeübt werden können oder sollen, wird das jeweilige Negativattest zügig an die beurkundenden Notariate nach Mitteilung des rechtswirksamen Kaufvertrages übermittelt. Der zugehörige Gebührenbescheid wird nach Ausstellung des Negativattests direkt an den Gebührenpflichtigen/die Gebührenpflichtige versendet. Unter dem folgenden Link lig-egvp-flyer2022-2-data.pdf (hamburg.de) erhalten Notarinnen / Notare unter der Rubrik „Vorkaufsrechte“ Informationen, auf welchem Weg der LIG für die Beantragung eines Negativattestes zu erreichen ist.
- Vor Beurkundung von Grundstückskaufverträgen:
Es besteht die Möglichkeit, bereits vor Beurkundung unverbindlich beim LIG prüfen zu lassen, ob ein Grundstück von gesetzlichen Vorkaufsrechten betroffen ist. Nähere Informationen finden Sie hier Vorkaufsrechte (hamburg.de)
Dauer
Die gesetzliche Frist zur Ausübung des Vorkaufsrechtes beträgt – je nach Vorkaufsrecht - grundsätzlich zwei oder drei Monate nach Vorlage des rechtswirksamen Grundstückskaufvertrages. Innerhalb dieser Fristen kann das Vorkaufsrecht bei Vorliegen der Voraussetzungen ausgeübt werden. Im Falle der Nichtausübung stellt der LIG das Attest über das Nichtbestehen eines Vorkaufsrechtes bzw. über den Verzicht der Ausübung zeitnah nach Mitteilung des Kaufvertrages aus.
Gebühren
- Für die Ausstellung des Zeugnisses über das Nichtbestehen eines Vorkaufsrechtes bzw. über den Verzicht der Ausübung wird gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 Gebührengesetz in Verbindung mit Nr. 5 b) der Anlage zu diesem Gesetz eine Gebühr i. H. v. z. Zt. 43,-- Euro erhoben.
- Hamburg - § 3 GebG | Landesnorm Hamburg | Verwaltungsgebühren | § 3 - Verwaltungsgebühren | Textnachweis ab: 01.01.2004 (landesrecht-hamburg.de)
- Hamburg - Anlage GebG | Landesnorm Hamburg | Anlage | gültig ab: 01.01.2023 (landesrecht-hamburg.de)
Rechtliche Hinweise
Rechtsbehelf
Die entsprechenden Hinweise zu den Rechtsbehelfen entnehmen Sie bitte den jeweiligen Bescheiden.
Rechtsgrundlage
§ 24 Baugesetzbuch (BauGB)
§ 25 Baugesetzbuch (BauGB)
§ 26 Baugesetzbuch (BauGB)
§ 27 Baugesetzbuch (BauGB)
§ 28 Baugesetzbuch (BauGB)
§ 15a Abs. 3 Hamburgisches Wegegesetz (HWG) i.V.m. § 28 BauGB
§ 55b HWaG
§ 99a Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
§ 66 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG ggf. in Verbindung mit § 18a HmbBNatSchAG
§ 4 RSiedlG
§ 13 HafenEG
§ 12 Abs. 3 SeilBG,
§ 4 Abs. 3 LinBeschlErStVtrG, FELP/VSHStVtrG
§ 4 - Veränderungssperre, Vorkaufsrecht
Formulare, Services & Links
Beschreibung der Leistung
Suchwörter: Negativbescheinigung, Vorkaufsrecht Negativattest Vorkaufsrechtsverzichterklärung 1 Negativzeugnis, Vorkaufsrecht Negativbescheid Grundstückskaufvertrag Gemeindliches Vorkaufsrecht Ausübung zu Gunsten eines Dritten Ausschluss und Abwendung des Vorkaufsrechts
Letzte Aktualisierung: 27.09.2023