Behördenfinder Hundeausstellungen oder Katzenausstellungen und Veranstaltungen ähnlicher Art mit Hunden oder Katzen anzeigen.
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Hundeausstellungen oder Katzenausstellungen und Veranstaltungen ähnlicher Art mit Hunden oder Katzen anzeigen.
Für Veranstaltungen mit Tieren gelten besondere Pflichten. Als Veranstalterin oder Veranstalter müssen Sie bestimmte Hundeausstellungen oder Katzenausstellungen anzeigen. Dazu gehören Hundeausstellungen oder...
Für Veranstaltungen mit Tieren gelten besondere Pflichten. Als Veranstalterin oder Veranstalter müssen Sie bestimmte Hundeausstellungen oder Katzenausstellungen anzeigen.
Dazu gehören Hundeausstellungen oder Katzenausstellungen und ähnliche Veranstaltungen
- in einem tollwutgefährdeten Gebiet,
- mit Hunden und Katzen aus EU-Mitgliedstaaten oder Drittländern.
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
Sie benötigen eine Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz (entfällt bei nicht gewerbsmäßigen Hundeausstellungen oder Katzenausstellung)
Benötigte Unterlagen
- Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz (entfällt bei nicht gewerbsmäßigen Hundeausstellungen oder Katzenausstellungen)
- bei Tieren aus dem Ausland: Tiergesundheitsbescheinigung und Belegdokumente (Impfnachweis, Nachweis über das Ergebnis der Blutuntersuchung)
- Veranstaltungserlaubnis
- Registriernummer
Zu Beachten
Der Onlinedienst steht zur Zeit nur für den Bezirk Hamburg-Mitte zur Verfügung.
Fristen
Fristtyp: Meldefrist/Anzeigefrist
Dauer (bei fester Zeit): 4 Wochen
Ablauf, Dauer & Gebühren
Verfahrensablauf
Ausstellungen mit Hunden oder Katzen oder ähnliche Veranstaltungen müssen Sie anzeigen. Dies geschieht bei der zuständigen Behörde. Dies können Sie formlos oder online über den Online-Dienst tun.
Wenn Sie die Anzeige formlos stellen möchten:
Wenn Sie die Anzeige über den Online-Dienst stellen möchten:
Wenn Sie die Anzeige formlos stellen möchten:
- Beschreiben Sie Ihr Anliegen unter Angabe aller notwendigen Informationen:
- Angaben zum veranstaltenden und der verantwortlichen Person
- Ort, Zeit und Zeitraum der Veranstaltung
- Angaben zu den ausgestellten Tierarten
- Herkunftsländer der Tiere
- Reichen Sie die geforderten Nachweise ein
- Übersenden Sie den Antrag per E-Mail oder auf dem Postweg an die zuständige Behörde
- Ihre Anzeige wird durch die zuständige Behörde entgegengenommen.
- Sie erhalten eine Bestätigung.
- Im Falle einer Beschränkung oder eines Verbots geht Ihnen eine Rückmeldung zu.
Wenn Sie die Anzeige über den Online-Dienst stellen möchten:
- Sie rufen den Online Dienst auf
- Sie befüllen das Anzeigeformular
- Für eine schnelle Bearbeitung durch die Behörden laden Sie alle notwendigen Nachweise hoch.
- Ihre Anzeige wird durch die zuständige Behörde entgegengenommen.
- Sie erhalten eine Bestätigung.
- Bei Rückfragen zur Anzeige meldet sich die zuständige Behörde bei Ihnen Im Falle einer Beschränkung oder eines Verbots geht Ihnen ein Bescheid zu.
- Im Falle einer Ablehnung geht Ihnen ein Ablehnungsbescheid durch die zuständige Behörde postalisch zu.
Dauer
Circa 1 Wochen bis 3 Wochen
Gebühren
kostenlos
Rechtliche Hinweise
Rechtsbehelf
keiner
Rechtsgrundlage
§ 4 Absatz 1 Tollwutverordnung (TollwV)
§ 4 Absatz 2 Tollwutverordnung (TollwV)
Ermittlung der zuständigen Einrichtung
Letzte Aktualisierung: 28.11.2023
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