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Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Baulärm und Stäube von Baustellen
Sie ärgern sich über Baulärm und Stäube von Baustellen
Wichtige Hinweise
Benötigte Unterlagen
keine
Zu Beachten
Lärmintensive Bauarbeiten sind an Werktagen zw. 20:00 Uhr bis 07:00 Uhr untersagt und nur mit Ausnahmegenehmigung möglich.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Gebühren
Diese Leistung ist gebührenfrei.
Formulare, Services & Links
Links auf hamburg.de
Beschreibung der Leistung
- Wir sind zuständig für den Arbeitsschutz auf Baustellen, sowie für Lärm-, Staub- und Lichtimmissionen von Baustellen.
Sofern sich Ihr Anliegen mit Gefahrstoffen, wie z.B. Asbest oder Mineralfaserstoffen beschäftigt, wenden Sie sich bitte an das Amt für Arbeitsschutz unter der 040/42837 2112.
Wenn Sie sich über die Belegung von öffentlichen Flächen, wie Wege, Straßen oder Parkplätze, beschweren möchten, wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Bezirksamt und dort an das Fachamt Management öffentlicher Raum. - Sie erreichen uns unter: Tel. (040) 42840-3328, Fax.(040) 427940- 777.
- Bei Lärm durch Arbeiten an bundeseigenen Bahnanlagen (DB und S-Bahn) wenden Sie sich bitte an das Eisenbahnbundesamt; Tel. (040) 239080.
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Adresse und Kontakt
Adresse
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Amt für Bauordnung
Bautechnik, Baustatik und Gebäudetechnik
Nagelsweg 37-39 20097 Hamburg
Telefonnummer
Telefax
Infos zur Einrichtung
Öffentliche Verkehrsanbindung
S3, Hammerbrook
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Letzte Aktualisierung: 10.12.2023