Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Abfallentsorgernummer beantragen
Für eine eindeutige Zuordnung Ihrer Betriebsstätten der Abfallentsorgung müssen Sie die von der zuständigen Behörde erteilten Betriebsnummern angeben.
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
Benötigte Unterlagen
- Gewerbeanmeldung oder Handelsregister-Auszug (Kopie)
Zu Beachten
Fristen
Keine. Behördliche Betriebsnummern sind jedoch in den Formularen des Abfallnachweisverfahrens wie Entsorgungsnachweisen, Begleitscheinen und Übernahmescheinen anzugeben. Diese Formulare sind vor dem Beginn der Entsorgung der Abfälle auszufüllen. Die Abfallentsorgernummer muss Ihnen somit bereits zu diesem Zeitpunkt vorliegen.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Verfahrensablauf
- Sie beantragen die Abfallentsorgernummer bei der zuständigen Behörde (es steht ein Online-Dienst zur Verfügung)
- Die zuständige Behörde prüft zunächst, ob die Angaben vollständig und plausibel sind und ob die erforderlichen Unterlagen beigefügt wurden.
- Gegebenenfalls fordert die zuständige Behörde Angaben und Unterlagen bei Ihnen nach.
- Sind die Angaben und Unterlagen vollständig und plausibel, vergibt die Behörde eine Betriebsnummer und teilt Ihnen diese mit.
Dauer
Die Bearbeitungsdauer variiert in Abhängigkeit von Art und Umfang des Antrages sowie der zuständigen Behörde.
Gebühren
25,00 EUR bis 250,00 EUR
Rechtliche Hinweise
Rechtsbehelf
Widerspruch
Rechtsgrundlage
§ 28 Abs. 1 Nachweisverordnung (NachwV)
§ 50 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Formulare, Services & Links
Links auf hamburg.de
Links im Internet
Beschreibung der Leistung
Um eine eindeutige Zuordnung Ihrer einzelnen Betriebsstätten bei der Abfallentsorgung zu ermöglichen, müssen Sie entsprechende behördliche Betriebsnummern verwenden. Hierfür nutzen Sie die von der zuständigen Behörde ausgestellten Betriebsnummern.
Diese behördlichen Betriebsnummern geben Sie in den Formularen des Abfallnachweisverfahrens wie Entsorgungsnachweise, Begleitscheine und Übernahmescheine an. Die Betriebsnummern ordnen die Betriebsstätten aber auch in anderen abfallrechtlichen Formularen wie dem Entsorgungsfachbetriebszertifikat eindeutig zu. Die Betriebsnummern erhalten Sie von der jeweils zuständigen Behörde.
Adresse und Kontakt
Adresse
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Abfallwirtschaft
Neuenfelder Straße 19 21109 Hamburg
Infos zur Einrichtung
barrierefrei |
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