Behördenfinder Amtsgericht, Insolvenzgericht (Verbraucherinsolvenz = Privatpersonen)
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Amtsgericht, Insolvenzgericht (Verbraucherinsolvenz = Privatpersonen)
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
Vor Antragstellung der Verbraucherinsolvenz muss ein Schuldner zuerst eine Schuldnerberatungsstelle aufsuchen.
Benötigte Unterlagen
-
Zu Beachten
Fragen, ob Insolvenzanträge gestellt wurden, können nur schriftlich an das Insolvenzgericht erfolgen. Schriftliche Anfragen sind grundsätzlich nur per Briefpost oder per Fax zu stellen. Eine Bearbeitung per E-Mail ist nicht möglich.
Über das Internetportal 'Insolvenzbekanntmachungen' kann man prüfen, ob ein Verfahren läuft (siehe Link).
Die angegebene Fax-Nr. ist fristwahrend.
Das Insolvenzgericht ist nur für Verfahren ab 1999 zuständig. Für Verfahren bis zum Jahr 1998 ist das Konkursgericht zuständig.
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Ermittlung der zuständigen Einrichtung
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Letzte Aktualisierung: 07.02.2023
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