Amtsgerichte, Gerichtsverwaltung

Wichtige Hinweise

Zu Beachten

Schriftliche Anfragen sind grundsätzlich nur per Briefpost oder per Fax (sofern eine Fax-Nr. angegeben ist) oder elektronisch an das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach des Gerichts (sofern der elektronische Rechtsverkehr eröffnet ist) zu stellen. Eine Bearbeitung per E-Mail ist nicht möglich.

Rechtshilfeverkehr mit dem Ausland in Zivil- + Strafsachen (Auslandszustellungen) gibt es nur in HH-Mitte.

Ob Urkunden eines ausgeschiedenen Notars beim Amtsgericht hinterlegt wurden, erfragen Sie vorher bei der Hamb. Notarkammer, Tel. 344987.

Begehrt ein Bürger eine Erlaubnis nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (darunter fällt zB auch die Erlaubnis ein Inkassounternehmen zu betreiben), so hat er sich an den Präsidenten des Amtsgerichts zu wenden. Die Voraussetzungen für eine etwaige Erlaubnis werden hier sodann geprüft.

Beschwerden über ein Inkassobüro sind ausschließlich schriftlich an den PRÄSIDENTEN des Amtsgerichtes zu richten.

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