Amtsgerichte, Räumungsschutz - Mietsachen
Wenn Sie zur Räumung Ihrer Wohnung verurteilt wurden und die Räumung bevorsteht (ein Räumungstermin durch den Gerichtsvollzieher wurde angesetzt), besteht die Möglichkeit spätestens 2 Wochen vor dem Rä...
Wenn Sie zur Räumung Ihrer Wohnung verurteilt wurden und die Räumung bevorsteht (ein Räumungstermin durch den Gerichtsvollzieher wurde angesetzt), besteht die Möglichkeit spätestens 2 Wochen vor dem Räumungstermin, Räumungsschutz zu beantragen.
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Ermittlung der zuständigen Einrichtung
Suchwörter: Räumungsschutz, Amtsgerichte Mietesachen, Zivil-Mitte, Amtsgerichte Mietestreitigkeiten, Zivil-Mitte, Amtsgerichte Arreste (Zivilsachen-Mitte), Amtsgerichte Einstweilige Verfügungen, Zivil-Mitte, Amtsgericht Beweisverfahren, selbständige, Zivil-Mitte, Amtsgericht 23a,25a,39a,40a,40b,43b,44,46,48,49,62 Amtsgericht Abt 314a,314b,315b,316,317,317a,317b,318a,318b,318c,319a M, Amtsgerichte Abt 511 C, Amtsgerichte Abt 803, 804, 805, 806 C, Amtsgerichte Abt 408,409,410d C, Amtsgerichte Abt 903, 904, 905 Amtsgerichte Abt 711,711a,712,713, 713a,713b,713d,714,715 C,Amtsgerichte Registerzeichen C, Amtsgerichte Registerzeichen M, Amtsgerichte Abt 511 M, 542, Amtsgerichte Räumungsklage, Amtsgerichte Abt 740,742,775 C,Amtsgerichte Abt 716,716a,716b,716d,740,742 C, Amtsgerichte Mietsachen, Amtsgerichte
Letzte Aktualisierung: 29.11.2023