Amtsgerichte, Räumungsschutz - Mietsachen

Wenn Sie zur Räumung Ihrer Wohnung verurteilt wurden und die Räumung bevorsteht (ein Räumungstermin durch den Gerichtsvollzieher wurde angesetzt), besteht die Möglichkeit spätestens 2 Wochen vor dem Rä...

Wenn Sie zur Räumung Ihrer Wohnung verurteilt wurden und die Räumung bevorsteht (ein Räumungstermin durch den Gerichtsvollzieher wurde angesetzt), besteht die Möglichkeit spätestens 2 Wochen vor dem Räumungstermin, Räumungsschutz zu beantragen.

Wichtige Hinweise

Zu Beachten

Schriftliche Anfragen sind grundsätzlich nur per Briefpost oder per Fax zu stellen. Eine Bearbeitung per E-Mail ist nicht möglich.

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