Medizinische Praxen, Anmeldung

Wenn Sie einen Heilberuf selbständig und/oder freiberuflich bzw. auf Honorarbasis ausüben möchten, sind Sie verpflichtet, dies dem Gesundheitsamt zu melden.

Wichtige Hinweise

Voraussetzungen

Erlaubnis zur Führung der jeweiligen Berufsbezeichnung eines gesetzlich anerkannten Heilberufs.

Benötigte Unterlagen

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass,
  • Berufserlaubnis im Original (Urkunde)

Zu Beachten

Zur Meldung beim Gesundheitsamt sind alle Personen verpflichtet, die einen gesetzlich anerkannten Heilberuf selbständig ausüben, z. B. Heilpraktiker, Hebamme, Masseur, Logopäden, Ergotherapeuten, Beschäftigungs- und Arbeitstherapeuten, Physiotherapeuten, Krankengymnasten, Masseure, medizinische Bademeister, Podologen, Hebammen/Entbindungspfleger, examiniertes Pflegepersonal etc.
Die Anmeldung hat persönlich (Termin erforderlich) zu erfolgen. Bei einer Anmeldung vor Ort sind die Dokumente im Original vorzulegen.

Melden Sie uns bitte vor Beginn der Tätigkeitsausübung:
  • den Beginn Ihrer selbständigen Berufsausübung
  • die Anschrift der Niederlassung, bzw. bei ambulanter Ihre Wohnanschrift und Ihr ambulantes Einsatzgebiet
  • alle Änderungen, z. B. Namensänderung, Umzug, Praxisverlegung oder Beendigung der Praxis
 
Hebammen und Entbindungspfleger/innen haben zudem entsprechende Hygienepläne vorzulegen sowie den Hebammenkoffer für Hausbesuche und/ oder Hausgeburten vorzuzeigen.


Ferner sind anzuzeigen:
  • Ort der Berufstätigkeit
  • Wechsel des Tätigkeitsortes
  • Beendigung der Berufsausübung
Eine Abmeldung der Betriebsstätte ist schriftlich (formloses Schreiben) mit Angabe bis wann die alte besteht ist zu veranlassen.
 
Die Ummeldung der Betriebsstätte ist schriftlich (formloses Schreiben) mit Angabe bis wann die alte und ab wann die neue Adresse gültig ist zu veranlassen. 

 

Fristen

Anmeldung sind vor Beginn der Berufsausübung anzuzeigen.

Änderungs -, Um-, Abmeldungen bzw. Verlegung der Praxis, Betriebs- oder Arbeitsstätte sind sofort anzuzeigen.

Ablauf, Dauer & Gebühren

Verfahrensablauf

Eine Anmeldung muss beim zuständigen Gesundheitsamt / Fachbereich Medizinalwesen erfolgen.

Melden Sie uns bitte vor Beginn der Tätigkeitsausübung:
  • den Beginn Ihrer selbständigen Berufsausübung
  • die Anschrift der Niederlassung, bzw. bei ambulanter Ihre Wohnanschrift und Ihr ambulantes Einsatzgebiet
  • alle Änderungen, z. B. Namensänderung, Umzug, Praxisverlegung oder Beendigung der Praxis

Zusätzlich benötigen wir Ihre Urkunde im Original, mit der Sie uns die Berechtigung zur Ausübung des Berufs oder zum Führen der Berufsbezeichnung nachweisen und Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass.
 

Dauer

Umgehend

Gebühren

Zur Zeit 17,80 EUR nach der GebOöG  (Stand 2018)

Rechtliche Hinweise

Rechtsgrundlage

§§ 19, 21, 31 des Hamburgischen Gesundheitsdienstgesetzes vom 18.07.2001



Speziell für Hebammen und Entbindungspfleger/innen gilt § 3 Abs. 2 des Hamburgischen Hebammengesetzes vom 13.09.1990 sowie § 7Abs. 2  und § 10 der Hebammen-Berufsordnung vom 25.04.2017

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