Behörde für Inneres und Sport

Aufenthaltserlaubnisse, nach Duldung oder Aufenthaltsgestattung

Die erstmalige Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an Duldungsinhaber und Asylbewerber erfolgt in der Zentralen Ausländerbehörde beim Amt für Migration. Ausländer, die bereits im Besitz eines gültigen Visums...

Die erstmalige Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an Duldungsinhaber und Asylbewerber erfolgt in der Zentralen Ausländerbehörde beim Amt für Migration. Ausländer, die bereits im Besitz eines gültigen Visums oder einer Aufenthaltserlaubnis sind sowie EU-Bürger wenden sich bitte an das zuständige Bezirksamt.

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Adresse und Kontakt

Adresse

Behörde für Inneres und Sport
Hammer Straße 30-34 22041 Hamburg

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Öffnungszeiten

Mo-Di 8-13, Do-Fr 8-13 Uhr und nach Vereinbarung - Mittwoch geschlossen

Infos zur Einrichtung

Mensch in einem Rollstuhl barrierefrei

Öffentliche Verkehrsanbindung

U1/S1/S11/Busse X22/X32/213/261 Wandsbeker Chaussee, Bus 116 Hammer Straße

Wichtige Hinweise

Benötigte Unterlagen

Antragsformular, Pass, Ausweis, Ausweisersatz, Nachweise zu Einkommen, Wohnung, Eheschließung, Geburt, Passbild(er) etc. Gerne auch telefonisch erfragen.

Zu Beachten

Die erstmalige Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an Duldungsinhaber und Asylbewerber erfolgt in der Zentralen Ausländerbehörde beim Amt für Migration. Ausländer, die bereits im Besitz eines gültigen Visums oder einer Aufenthaltserlaubnis sind, sowie EU-Bürger wenden sich bitte an das Bezirksamt.

Ablauf, Dauer & Gebühren

Gebühren

0-100 Euro

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