Behörde für Inneres und Sport
Aufenthaltserlaubnisse, nach Duldung oder Aufenthaltsgestattung
Die erstmalige Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an Duldungsinhaber und Asylbewerber erfolgt in der Zentralen Ausländerbehörde beim Amt für Migration. Ausländer, die bereits im Besitz eines gültigen Visums...
Die erstmalige Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an Duldungsinhaber und Asylbewerber erfolgt in der Zentralen Ausländerbehörde beim Amt für Migration. Ausländer, die bereits im Besitz eines gültigen Visums oder einer Aufenthaltserlaubnis sind sowie EU-Bürger wenden sich bitte an das zuständige Bezirksamt.
Adresse und Kontakt
Öffnungszeiten
Mo-Di 8-13, Do-Fr 8-13 Uhr und nach Vereinbarung - Mittwoch geschlossen
Infos zur Einrichtung
barrierefrei |
Öffentliche Verkehrsanbindung
U1/S1/S11/Busse X22/X32/213/261 Wandsbeker Chaussee, Bus 116 Hammer Straße
Wichtige Hinweise
Benötigte Unterlagen
Zu Beachten
Ablauf, Dauer & Gebühren
Gebühren
0-100 Euro
Formulare, Services & Links
Suchwörter: Zuzugsantrag Bleiberecht Bleiberechtsregelung Aufenthaltsgenehmigung, nach Duldung oder Aufenthaltsgestattung Altfallregelung Arbeitserlaubnis, geduldete Ausländer und Asylbewerber Arbeitsgenehmigung, geduldete Ausländer und Asylbewerber eAT Asylbewerber, Arbeitsgenehmigung
Letzte Aktualisierung: 01.06.2023