Auskunftssperre, endgültig
Diese Dienstleistung wird aufgrund der Kontaktbeschränkung und Abstandsregeln derzeit nur schriftlich angeboten. Bitte nehmen Sie per E-Mail Kontakt mit dem Einwohnerregister des Bezirksamts Harburg auf. Die im Melderegister...
Diese Dienstleistung wird aufgrund der Kontaktbeschränkung und Abstandsregeln derzeit nur schriftlich angeboten. Bitte nehmen Sie per E-Mail Kontakt mit dem Einwohnerregister des Bezirksamts Harburg auf.
Die im Melderegister gespeicherten Daten können bei Gefahr für Leib und Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen gesperrt werden.
Eine Auskunft ist dann unzulässig, es sei denn, dass nach Anhörung des Betroffenen eine Gefahr ausgeschlossen werden kann. Die Sperrung gilt nicht für Behörden und öffentliche Stellen.
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
Benötigte Unterlagen
- Polizeiliche, gerichtliche oder sonstige Unterlagen zur Glaubhaftmachung des Antrages.
- Ein Informationsschreiben und das Antragsformular werden nach formlosen Antrag im Standort für Einwohnerdaten dem Antragsteller automatisch zugesandt.
Zu Beachten
Für das weitere Verfahren wird sich das Fachamt Einwohnerwesen-Einwohnerregister an Sie wenden.
Die endgültige Auskunftssperre wird nach Zustimmung für zwei Jahre im Melderegister gespeichert. Eine Verlängerung ist auf Antrag möglich.
Fristen
Keine
Ablauf, Dauer & Gebühren
Verfahrensablauf
Dauer
ca. 5 Minuten
Gebühren
Gebührenfrei
Rechtliche Hinweise
Rechtsgrundlage
§ 51 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG)
Formulare, Services & Links
Weitere Dienstleistungen
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Links im Internet
Ermittlung der zuständigen Einrichtung
Suchwörter: Meldeauskunftssperre, endgültig Melderegister, endgültige Sperrung
Letzte Aktualisierung: 30.11.2023