Hundehaltung, Befreiung vom Leinenzwang
In Hamburg besteht eine allgemeine Anleinpflicht für Hunde. Davon kann befreit werden, wer mit dem Hund bei einem anerkannten Sachverständigen (siehe unter Links) die vorgeschriebene Gehorsamsprüfung abgelegt hat...
In Hamburg besteht eine allgemeine Anleinpflicht für Hunde. Davon kann befreit werden, wer mit dem Hund bei einem anerkannten Sachverständigen (siehe unter Links) die vorgeschriebene Gehorsamsprüfung abgelegt hat oder wer mit dem Hund eine gleichwertige Prüfung abgelegt hat (zuständig: Fachämter Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt der Bezirksämter). Ausnahmen für alte und kranke Hunde sind möglich, sofern ein entsprechendes Attest, in dem eine tierärztliche Einschätzung zum Verhalten des Hundes aufgeführt ist, vorgelegt werden kann. Gefährliche Hunde können nicht befreit werden.
Wichtige Hinweise
Benötigte Unterlagen
I
m Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt der Bezirksämter: Wie oben und ggf. den Nachweis darüber, dass eine anzuerkennende Prüfung über den Gehorsam des Hundes abgelegt wurde (z.B. Hundeführerschein oder Begleithundeprüfung).
Zu Beachten
Ablauf, Dauer & Gebühren
Gebühren
14 EUR (beim Sachverständigen), 28 EUR pro Person für Gruppen (Familien) maximal für 2 Personen notwendig 56 EUR. Ersatzausstellung 21 EUR.
Rechtliche Hinweise
Rechtsgrundlage
Hamburgisches Gesetz über das Halten und Führen von Hunden (Hundegesetz - HundeG)
§ 9 Befreiung von der Anleinpflicht
Formulare, Services & Links
Formulare und Downloads
- Broschüre: Bußgeldkatalog der hamburgischen Bezirksämter-auch für Hundegesetz, PDF,148 KB,72 Seiten
- Formular: Anerkannte Sachverständige für die Gehorsamsprüfung nach dem Hundegesetz,PDF,46KB,2 Seiten
- Formular: Hundeanmeldung/Änderungsmitteilung, PDF 105 KB, 2 Seiten
Weitere Dienstleistungen
Links auf hamburg.de
Ermittlung der zuständigen Einrichtung
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Letzte Aktualisierung: 06.12.2023