Beglaubigungen von im Ausland ausgestellten Dokumenten und Urkunden
Die Abschriften/Kopien von ausländische Urkunden können nur sehr eingeschränkt beglaubigt werden. Die Dokumente müssen in deutscher Sprache vorliegen - in Form von beglaubigten Übersetzungen. Die...
Die Abschriften/Kopien von ausländische Urkunden können nur sehr eingeschränkt beglaubigt werden. Die Dokumente müssen in deutscher Sprache vorliegen - in Form von beglaubigten Übersetzungen. Die Ursprungsurkunde muss mit einer Apostille oder Legalisation versehen sein.
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
Benötigte Unterlagen
- Originaldokumente und ggf. Fotokopien.
Zu Beachten
Fristen
Keine
Ablauf, Dauer & Gebühren
Verfahrensablauf
Dauer
Abhängig von der Anzahl der Beglaubigungen.
Gebühren
20 EUR - 50 EUR (bei erhöhtem Aufwand) pro Seite.
Rechtliche Hinweise
Rechtsgrundlage
§33 (1) Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
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Suchwörter: Beglaubigung ausländischer Urkunden zur Verwendung in Deutschland
Letzte Aktualisierung: 28.11.2023