Beglaubigungen von im Ausland ausgestellten Dokumenten und Urkunden

Die Abschriften/Kopien von ausländische Urkunden können nur sehr eingeschränkt beglaubigt werden. Die Dokumente müssen in deutscher Sprache vorliegen - in Form von beglaubigten Übersetzungen. Die...

Die Abschriften/Kopien von ausländische Urkunden können nur sehr eingeschränkt beglaubigt werden. Die Dokumente müssen in deutscher Sprache vorliegen - in Form von beglaubigten Übersetzungen. Die Ursprungsurkunde muss mit einer Apostille oder Legalisation versehen sein.

 

 

Wichtige Hinweise

Voraussetzungen

Die Ursprungsurkunde wurde für den Gebrauch in Deutschland beglaubigt (Apostille oder Legalisation) und von einem anerkannten Übersetzer in die deutsche Sprache übersetzt.

Benötigte Unterlagen

  • Originaldokumente und ggf. Fotokopien.

Zu Beachten

Bitte informieren Sie sich vorab unbedingt telefonisch!

Fristen

Keine

Ablauf, Dauer & Gebühren

Verfahrensablauf

Sprechen Sie persönlich im Hamburg Service vor.

Dauer

Abhängig von der Anzahl der Beglaubigungen.

Gebühren

20 EUR - 50 EUR (bei erhöhtem Aufwand) pro Seite.

Rechtliche Hinweise

Rechtsgrundlage

§33 (1) Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)

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