Beglaubigungen von Personenstandsurkunden

Personenstandsurkunden dürfen grundsätzlich nicht beglaubigt werden! Urkunden sind neu zu erstellen. Bitte wenden sie sich an das Standesamt, welches die Originalurkunde ausgestellt hat.

Wichtige Hinweise

Benötigte Unterlagen

Originaldokumente und ggf. Fotokopien.

Zu Beachten

Sollte Ihnen der Ort des standesamtlich eingetragenen Ereignisses nicht mehr bekannt sein, so wenden Sie sich bitte schriftlich an das Generalregister der hamburgischen Standesämter. Dort kann festgestellt werden, welches Standesamt den Personenstandsfall beurkundet hat.

Ablauf, Dauer & Gebühren

Dauer

Bei persönlicher Vorsprache wird die Urkunde sofort ausgehändigt.

Gebühren

14,50 EUR, jede weitere im gleichen Bearbeitungsgang 6 EUR. Urkunden für Rentenzwecke sind gebührenfrei.

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