Beglaubigungen von Personenstandsurkunden
Personenstandsurkunden dürfen grundsätzlich nicht beglaubigt werden! Urkunden sind neu zu erstellen. Bitte wenden sie sich an das Standesamt, welches die Originalurkunde ausgestellt hat.
Wichtige Hinweise
Benötigte Unterlagen
Zu Beachten
Ablauf, Dauer & Gebühren
Dauer
Bei persönlicher Vorsprache wird die Urkunde sofort ausgehändigt.
Gebühren
14,50 EUR, jede weitere im gleichen Bearbeitungsgang 6 EUR. Urkunden für Rentenzwecke sind gebührenfrei.
Formulare, Services & Links
Formulare und Downloads
Weitere Dienstleistungen
Links im Internet
Ermittlung der zuständigen Einrichtung
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Letzte Aktualisierung: 03.12.2023