Beglaubigungen von Unterschriften
Die Beglaubigung einer Unterschrift ist nur möglich zur Vorlage bei einer Behörde. Hierfür ist eine persönliche Vorsprache erforderlich! Amtliche Beglaubigungen sind nicht möglich für private Schriftstü...
Die Beglaubigung einer Unterschrift ist nur möglich zur Vorlage bei einer Behörde. Hierfür ist eine persönliche Vorsprache erforderlich! Amtliche Beglaubigungen sind nicht möglich für private Schriftstücke, die privat verwendet werden sollen. Unterschriftsbeglaubigungen für andere Zwecke oder öffentliche Beglaubigungen (§ 129 BGB), sowie Unterschriften ohne zugehörigen Text können bei einem Notar beantragt werden.
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Schriftstück, auf dem die Unterschriftsbeglaubigung vorgenommen werden soll.
Zu Beachten
Fristen
Keine
Ablauf, Dauer & Gebühren
Verfahrensablauf
Dauer
Abhängig von der Anzahl der Beglaubigungen.
Gebühren
Unterschrift ab 5 EUR
Rechtliche Hinweise
Rechtsgrundlage
§34 (1) Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
Formulare, Services & Links
Links auf hamburg.de
Wählen Sie eine von 24 Einrichtungen ...
Bergedorf
Harburg
Harburger Rathausforum 3
Süderelbe
Bramfeld
Volksdorf
Volksdorf
Finkenwerder
Wilhelmsburg
Mitte
Mitte
Mitte
Mitte
Altona
Ottenser Marktplatz 10
Blankenese
Niendorf
Nord
Eimsbüttel
Eimsbüttel
Billstedt
Wandsbek
Langenhorn
Barmbek-Uhlenhorst
Alstertal
Rahlstedt
Suchwörter: Unterschriftenbeglaubigungen Amtliche Beglaubigungen
Letzte Aktualisierung: 10.12.2023