Behördenfinder Bekämpfung der Schwarzarbeit
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Bekämpfung der Schwarzarbeit
Wichtige Hinweise
Zu Beachten
Behörden zur Bekämpfung der Schwarzarbeit mit verschiedenen Aufgaben sind in Hamburg zum einen der Zoll und zum anderen die Zentrale Leitstelle Schwarzarbeitsbekämpfung.
Der Zoll ist u.a. zuständig bei
illegaler Beschäftigung,
Sozialleistungsbetrug,
außer Acht lassen von sozialversicherungsrechtlichen Meldepflichten,
Verstößen gegen das Mindestlohngesetz,
Verletzung von steuerlichen Pflichten.
Die Zentrale Leitstelle Schwarzarbeitsbekämpfung ist zuständig bei
Gewerbeausübung ohne Anzeige oder Reisegewerbekarte,
Handwerksausübung ohne Eintragung in die Handwerksrolle,
Beauftragung mit Schwarzarbeit.
Der Zoll ist u.a. zuständig bei
illegaler Beschäftigung,
Sozialleistungsbetrug,
außer Acht lassen von sozialversicherungsrechtlichen Meldepflichten,
Verstößen gegen das Mindestlohngesetz,
Verletzung von steuerlichen Pflichten.
Die Zentrale Leitstelle Schwarzarbeitsbekämpfung ist zuständig bei
Gewerbeausübung ohne Anzeige oder Reisegewerbekarte,
Handwerksausübung ohne Eintragung in die Handwerksrolle,
Beauftragung mit Schwarzarbeit.
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Hauptzollamt Hamburg
Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt-Gewerberecht und Marktwesen-Zentrale Leitstelle Schwarzarbeitsbekämpfung
Suchwörter: Schwarzarbeit Leistungsmissbrauch Illegale Beschäftigung Hotline Bekämpfung der Schwarzarbeit Anzeige Ordnungswidrigkeiten bei Schwarzarbeit Abrechnungsmissbrauch Leistungsbetrug Abrechnungsbetrug
Letzte Aktualisierung: 07.08.2022
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