Finanzbehörde, Steuerverwaltung, -50-
Beschwerdemanagement, Steuerverwaltung
Neben Einspruch und Klage besteht die Möglichkeit, auch außerordentliche Rechtsbehelfe zu ergreifen. Hierzu gehören neben der Petition (schriftliche Eingabe) an den Deutschen Bundestag oder die Hamburger Bü...
Neben Einspruch und Klage besteht die Möglichkeit, auch außerordentliche Rechtsbehelfe zu ergreifen. Hierzu gehören neben der Petition (schriftliche Eingabe) an den Deutschen Bundestag oder die Hamburger Bürgerschaft auch die persönliche Dienstaufsichtsbeschwerde, Fachaufsichtsbeschwerde oder Gegenvorstellung.
- persönliche Dienstaufsichtsbeschwerde: Hiermit wird die individuelle Dienstführung des Beamten angegriffen. Die Beschwerde ist an den Vorgesetzten des Beamten zu richten.
- Fachaufsichtsbeschwerde: Die Sachentscheidung wird in fachlicher Hinsicht angegriffen. Die Beschwerde ist an die übergeordnete Behörde gerichtet, die im Rahmen ihrer Fachaufsicht über die Fachaufsichtsbeschwerde entscheidet.
- Gegenvorstellung: Es wird ebenfalls die Sachentscheidung angegriffen, jedoch an die entscheidende Behörde selbst gerichtet und es wird um nochmalige Überprüfung gebeten. Im Finanzamt werden solche Gegenvorstellungen oftmals in Einsprüche oder Anträge auf Korrektur des Verwaltungsaktes umgedeutet.
Adresse und Kontakt
Infos zur Einrichtung
barrierefrei |
Öffentliche Verkehrsanbindung
U2/Busse X3/4/5/19 Gänsemarkt
Wichtige Hinweise
Benötigte Unterlagen
Zu Beachten
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes besteht kein Anspruch auf Beantwortung, wenn die Beschwerde wie folgt formuliert ist:
- beleidigend,
- herausfordernd,
- nötigend oder
- erpresserisch
Ablauf, Dauer & Gebühren
Verfahrensablauf
Dauer
Es wird versucht, die Beschwerde innerhalb von 3 Wochen nach Eingang zu beantworten.
Gebühren
Keine
Rechtliche Hinweise
Rechtsgrundlage
Artikel 17 Grundgesetz
Formulare, Services & Links
Links auf hamburg.de
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Letzte Aktualisierung: 03.02.2023