Brauchwassernutzungsanlagen, Anzeige

Wichtige Hinweise

Benötigte Unterlagen

Die Anzeige kann formlos gestellt werden.

Zu Beachten

Für Betreiber einer Brauchwassernutzungsanlage besteht eine Anzeigepflicht, wenn diese in einem Gebäude zusätzlich zu der vorhandenen Trinkwasser-Installation eingebaut ist. Brauchwassernutzungsanlagen sind Anlagen, aus denen Wasser entnommen oder abgegeben wird, das keine Trinkwasserqualität hat. Diese dürfen nur zusätzlich zur Trinkwasserversorgung eingebaut werden. Sie dürfen keine Verbindung untereinander aufweisen.

Beispiele für derartige Anlagen sind:

  • Regenwassernutzungsanlage
  • Dachablaufwassernutzungsanlagen
  • Grauwassernutzungsanlagen (Grauwasser ist bereits benutztes Wasser, z.B. Duschwasser)
  • Brauchwasser wird auch Betriebswasser genannt. Beispielsweise aufgefangenes Regenwasser, welches als Toilettenspülung oder zum Gießen genutzt wird. Es handelt sich dabei nicht um Trinkwasser

Es muss sichergestellt werden, dass es zwischen der Trinkwasserversorgung und der Brauchwasserversorgung keine direkte Verbindung gibt.
 
Hintergrund ist die mögliche Beeinflussung der Trinkwasserqualität durch Nicht-Trinkwasser-Anlagen, wenn diese nicht nach den Regeln der Technik installiert und betrieben werden. Hierbei besteht sowohl für die Trinkwasser-Hausinstallation als auch für das Netz der öffentlichen Wasserversorgung die Gefahr der mikrobiologischen Verunreinigung durch das Rücksaugen oder Rückdrücken von belastetem Nicht-Trinkwasser / Brauchwasser.

Fristen

14 Tage vor Inbetriebnahme.

Ablauf, Dauer & Gebühren

Dauer

Bis zu 2 Wochen.

Gebühren

Keine

Rechtliche Hinweise

Rechtsgrundlage

§ 13 Absatz 4 - Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung - TrinkwV)

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