Beurkundung einer Eheschließung im Ausland durch ein deutsches Standesamt
Ordnungsgemäß ausgestellte Heiratsurkunden (Eheurkunden) aus dem Ausland werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht. Der nachträgliche Eintrag in das Eheregister...
Ordnungsgemäß ausgestellte Heiratsurkunden (Eheurkunden) aus dem Ausland werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht.
Der nachträgliche Eintrag in das Eheregister kann jedoch von Vorteil sein, weil Ihnen das hiesige Standesamt dann eine deutsche Eheurkunde auszustellen vermag. Etwaige Übersetzungen und Beglaubigungen der ausländischen Urkunde entfallen somit künftig.
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
Die Nachbeurkundung der Eheschließung ist möglich für:
- deutsche Staatsangehörige
- Staatenlose, heimatlose Ausländer oder ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland
- jeder Ehepartner
- sind beide verstorben:
- deren Eltern oder
- deren Kinder
Benötigte Unterlagen
- Heiratsurkunde (Eheurkunde) über die im Ausland geschlossene Ehe, gegebenenfalls mit Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung
- gültiger Personalausweis, Reisepass oder Reiseausweis
- gegebenenfalls Einbürgerungsurkunde, Staatsangehörigkeitsausweis
- Übersetzungen aller Urkunden in fremder Sprache durch im Inland vereidigte Übersetzer
bei Geburt der Eheleute in Deutschland:
- die Geburtsurkunden
- die Geburtsurkunden mit Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung
- beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der letzten Vorehe mit Auflösungsvermerk
- ersatzweise oder bei früherer Eheschließung im Ausland: Nachweise über die Schließung und Auflösung aller Vorehen – zum Beispiel Eheurkunden, Sterbeurkunden, alle Scheidungsurteile (vollständig und mit Vermerk des Gerichts, seit wann das Urteil rechtskräftig ist / "Rechtskraftvermerk")
- gegebenenfalls Anerkennung der ausländischen Scheidung durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts
Nachweise über die Begründung und Auflösung aller Lebenspartnerschaften
Zu Beachten
Sollten Sie einen Nachweis benötigen, fordern Sie bitte jeweils eine Eheurkunde an.
Haben Sie im Ausland geheiratet, können Sie beim Standesamt Ihres Heimatortes beantragen, dass die Eheschließung nachträglich im deutschen Eheregister beurkundet wird.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Verfahrensablauf
- Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen und suchen Sie das Standesamt auf.
- Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin prüft, ob die Beurkundung durch ein deutsches Standesamt möglich ist.
- Liegen die Voraussetzungen vor, kann die Eintragung in das Eheregister erfolgen.
Dauer
Bei persönlicher Vorsprache wird die Urkunde sofort ausgehändigt.
Gebühren
Die Gebühr richtet sich nach der Staatsangehörigkeit der Ehepartner zum Zeitpunkt der Eheschließung.
- Beurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe
- bei deutscher Staatsangehörigkeit beider Partner: 60,00 Euro
- bei ausländischer Staatsangehörigkeit
- eines Partners: 90,00 Euro
- beider Partner: 110,00 Euro
- Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung, Einwilligung oder Zustimmung zur Namensführung aufgrund familienrechtlicher Vorschriften: 25,00 Euro
- Ausfertigung der Eheurkunde:
- ein Exemplar: 10,00 Euro
- jedes weitere Exemplar, wenn gleichzeitig beantragt: 5,00 Euro
Rechtliche Hinweise
Rechtsgrundlage
§§ 34 f. Personenstandsgesetz (PStG)
Formulare, Services & Links
Formulare und Downloads
- Broschüre: Verzeichnis Hamb. Standesämter v. 1874 bis heute, PDF, 392 KB, 21 Seiten
- Merkblatt: Urkundenbestellung, PDF, 59 KB, 2 Seiten
Weitere Dienstleistungen
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Links im Internet
Ermittlung der zuständigen Einrichtung
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Letzte Aktualisierung: 29.09.2023