Behördenfinder Hundehaltung, Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes
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Hundehaltung, Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes
Wichtige Hinweise
Benötigte Unterlagen
Schriftlicher Antrag, berechtigtes Interesse an der Haltung des gefährlichen Hundes, Nachweise über die Sterilisation oder Kastration des Hundes, über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung, über die fälschungssichere Kennzeichnung mittels Mikrochip und über die Zuverlässigkeit (insbes. Volljährigkeit, Straffreiheit, keine schwere psychische Erkrankung, keine Alkohol-, Arzneimittel- oder Drogenabhängigkeit). Detailauskünfte erteilt das zuständige Verbraucherschutzamt.
Zu Beachten
Bullterrier (neu), Pitbull-Terrier, American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier gelten immer als gefährliche Hunde. Die Haltung ist in jedem Fall erlaubnispflichtig. Der Hund ist immer mit Maulkorb und Leine zu führen. Sie dürfen den Hund nur zuverlässigen Personen zum Ausführen überlassen. Am Zugang zum Grundstück bzw. zur Wohnung ist mit einem Warnschild kenntlich zu machen, dass ein gefährlicher Hund gehalten wird.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Gebühren
412 EUR + 13 EUR für das Führungszeugnis
Formulare, Services & Links
Formulare und Downloads
Weitere Dienstleistungen
- Freistellung für gefährliche Hunde
- Hunde, gefährliche
- Hundehaltung, Anmeldung
- Welpen und Junghunde (Hundegesetz)
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Ermittlung der zuständigen Einrichtung
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Letzte Aktualisierung: 08.12.2023
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