Fahrradhäuschen, Aufstellung, auf öffentlichen Flächen
Die Benutzung von öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen, Wege oder Plätze) über den Gemeingebrauch hinaus erfordert eine Sondernutzungserlaubnis. Hierzu zählt das Aufstellen von Fahrradhäuschen auf...
Die Benutzung von öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen, Wege oder Plätze) über den Gemeingebrauch hinaus erfordert eine Sondernutzungserlaubnis. Hierzu zählt das Aufstellen von Fahrradhäuschen auf öffentlichen Wegeflächen.
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
- Keine Einschränkung der Sicherheit des Verkehrs und keine unverhältnismäßige Beeinträchtigung der Leichtigkeit des Verkehrs
- Keine unverhältnismäßige Einschränkung des Gemeingebrauch oder kein Ausschluss für unverhältnismäßige Dauer
- Keine unverhältnismäßige Beeinträchtigung von Wegebestandteilen, Maßnahmen der Wegebaulast, der Umgebung oder Umwelt, städtebaulicher oder sonstiger öffentlicher Belange einschließlich der Erzielung von Einnahmen auf Grund der Wegenutzung sowie öffentlicher oder privater Rechte Dritter.
Ein Anspruch auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis besteht nicht.
Benötigte Unterlagen
Formloser Antrag mit ausführlicher Begründung
Lageplan (aus der Flurkarte mit eingetragenen Details (Bäume usw.))
Bauplan des Fahrradhäuschens
Zu Beachten
Ablauf, Dauer & Gebühren
Dauer
Bearbeitungsdauer: Abhängig von den Verhältnissen vor Ort
Gebühren
gebührenfrei
Rechtliche Hinweise
Rechtsgrundlage
§ 19 Abs. 1 Hamburgisches Wegegesetz
Formulare, Services & Links
Formulare und Downloads
- Formular: Antrag auf Erteilen einer Erlaubnis zur Sondernutzung öffentlicher Wege,PDF,24 KB,2 Seiten
Links im Internet
Ermittlung der zuständigen Einrichtung
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Letzte Aktualisierung: 04.06.2023