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Familiennamensänderungen

Eine öffentlich-rechtliche Namensänderung ist nur möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Sie dient dazu, Unzuträglichkeiten im Einzelfall zu beiseitigen. Die Namensänderung hat Ausnahmecharakter. Ein intensives,...

Eine öffentlich-rechtliche Namensänderung ist nur möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Sie dient dazu, Unzuträglichkeiten im Einzelfall zu beiseitigen. Die Namensänderung hat Ausnahmecharakter. Ein intensives, telefonisches Beratungsgespräch vor der Antragstellung ist unbedingt erforderlich.

Wichtige Hinweise

Benötigte Unterlagen

Stellt sich individuell im telefonischen Beratungsgespräch heraus.

Ablauf, Dauer & Gebühren

Gebühren

Die Gebühr für Änderung des Familiennamens oder des Vornamens beträgt 25,00 € - 1000,00 €.

Bei Rücknahme oder Ablehnung eines Antrages werden 50% bzw. 75% der Gebühr fällig.

Formulare, Services & Links

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Adresse und Kontakt

Telefonnummer

+49 40 428392431

Öffnungszeiten

Mo, Di, Do+Fr 08.00-12.30 Uhr, Mo+Do 13.15-15.30 Uhr. Keine Vorsprache ohne Terminvergabe.

Infos zur Einrichtung

Mensch in einem Rollstuhl barrierefrei

Öffentliche Verkehrsanbindung

U1/S1/Busse X22/X32/213/261 Wandsbeker Chaussee, Bus 116 Hammer Straße

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