Behördenfinder Hundehaltung, Freistellung für gefährliche Hunde
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Hundehaltung, Freistellung für gefährliche Hunde
Wichtige Hinweise
Benötigte Unterlagen
Schriftlicher Antrag, Gutachten eines anerkannten Sachverständigen über einen erfolgreich durchgeführten Wesenstest, Nachweise über Sterilisation oder Kastration des Hundes, über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung und über die fälschungssichere Kennzeichnung mittels Mikrochip. Detailauskünfte erteilt das zuständige Verbraucherschutzamt.
Zu Beachten
Welche Hunde als gefährlich gelten, siehe Link - Gefährliche Hunde - Liste der anerkannten Sachverständigen siehe Link. Welpen und Junghunde bis zum 15. Lebensmonat können nur befristet freigestellt werden. Voraussetzung: Wesenstest für Junghunde oder der Nachweis der regelmäßigen erfolgreichen Teilnahme an einer Junghundeausbildung. Für Rottweiler, die am 1.4.06 bereits gehalten werden, gelten Übergangsvorschriften.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Gebühren
165 EUR (unbefristet), 130 EUR (befristet), Ersatzausstellung 21 EUR
Formulare, Services & Links
Formulare und Downloads
- Broschüre: Bußgeldkatalog der hamburgischen Bezirksämter-auch für Hundegesetz, PDF,148 KB,72 Seiten
- Formular: Anerkannte Sachverständige für die Gehorsamsprüfung nach dem Hundegesetz,PDF,46KB,2 Seiten
Weitere Dienstleistungen
- Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes
- Hunde, gefährliche
- Hundehaltung, Anmeldung
- Welpen und Junghunde (Hundegesetz)
Links auf hamburg.de
Ermittlung der zuständigen Einrichtung
Suchwörter: Gefährliche Hunde, Freistellung Hunde, Freistellung für gefährliche Tiere
Letzte Aktualisierung: 04.12.2023
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